20.12.2019
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Verfassungsgericht stoppt Abschaffung der Stichwahl in Nordrhein-Westfalen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute über eine Klage der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen befunden. Die Fraktionen hatten gegen die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen geklagt und das Zustandekommen des Gesetzes scharf kritisiert. Das Gericht in Münster gab den Klägern nun Recht.

„Dass die Verfassungsrichter CDU und FDP beim Thema Stichwahl deutlich in die Schranken weisen, ist ein großer Erfolg für die Demokratie. Heute ist ein guter Tag für den fairen politischen Wettbewerb in unserem Bundesland. Armin Laschets Plan, mit weniger Demokratie für mehr CDU-Bürgermeister zu sorgen, ist krachend gescheitert“, kommentiert Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der der Urteilsverkündung in Münster beiwohnte.

Das Vorhaben von Schwarz-Gelb im Landtag sah vor, Bewerber um das Bürgermeisteramt, die gerade einmal ein Viertel der Wähler oder weniger von sich überzeugen konnten, ins Amt zu hieven. Minderheitenbürgermeister, die die Mehrheit der Wähler gegen sich gehabt hätten, wären damit Alltag geworden. Diesen Ansatz hat das Gericht als verfassungswidrig eingestuft.

Stefan Kämmerling: „Meine Fraktion und zahlreiche renommierte Sachverständige haben praktisch über das gesamte Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass mindestens die mangelhafte und teilweise sogar fehlerhafte Begründung die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens nach sich ziehen. CDU und FDP wollten aber erkennbar sehen, wie weit sie gehen können. Und das wurde ihnen heute beantwortet.“

Hintergrund:

Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl für BürgermeisterInnen und LandrätInnen beschlossen. Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2010 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt.

Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.