26.04.2021
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Pressemitteilung

CDU schlägt vor, nach welchen Kriterien Nothberger Baugrundstücke vergeben werden

Die CDU-Fraktion legt sieben Kriterien vor, die für ein Punktesystem benutzt werden sollen, mit dem die Auswahl der Bewerber für die Baugrundstücke am alten Sportplatz in Nothberg erfolgen soll. So erklären die Christdemokraten wie folgt:

Das neue Baugebiet Sportplatz Nothberg, das endlich im Ortsteil Nothberg neue Baugrundstücke ausweist, ist sehr beliebt und daher enorm überzeichnet. Die CDU Fraktion hat daraufhin bei der Verwaltung der Stadt Eschweiler angefragt, welche Entscheidungskriterien der Baugrundstücksvergabe zu Grunde liegen.

Die Antwort: Es gibt bisher keine Regelung für die Baugrundstückvergabe. Die Verwaltung schlägt auf unsere Anfrage hin nun folgende Entscheidungskriterien vor:

1. Bewerber/innen, welche noch nicht über Grundbesitz verfügen, werden solchen mit Grundbesitz vorgezogen.

2. Bewerbungen von Eschweiler Bürger/n/innen bzw. von solchen, die nach Eschweiler zurückziehen wollen (z.B. nach der Ausbildung oder Studium) werden gegenüber Bewerbungen Auswärtiger vorgezogen.

3. mit Blick auf Kinder- und Familienförderung werden Bewerbungen von Interessenten, bei denen es eher um Anlageprojekte geht, hintenangestellt.

Sollten bei Anwendung der Regeln zu 1-3 mehrere Bewerbungen für ein Grundstück verbleiben, ist das Grundstück zu verlosen.

Die CDU-Fraktion hält jedoch eine transparente Vergabe nach einem Punktesystem, wie es auch in vielen anderen Städten und Gemeinden angewendet wird, für gerechter.

Ein Punktesystem, das

1. Bewerber/innen, die noch nicht über Grundbesitz verfügen

2. Nothberger Bürger, die in Nothberg bauen wollen 

3. Bürger aus Eschweiler 

4. junge Familien

5. Bürger mit einem Arbeitsplatz in Eschweiler 

6. Bürger mit einem Arbeitsplatz in der näheren Umgebung

7. weitere noch zu nennende Kriterien, die der Verwaltung wichtig sind

mit einer entsprechend hoch gewichteten Punktezahl berücksichtigt.

Hiermit könnte nach Überzeugung der CDU die Anzahl der potenziellen Bewerber deutlich stärker eingeschränkt werden. Eine gerechte Vergabe der Baugrundstücke nach einem Punktesystem ist im Sinne der Bürger und auch im Sinne einer bürgernahen Verwaltung. Sollten nach dieser differenzierten Auswahl mehr Bewerber als Grundstücke übrigbleiben, muss gelost werden.