05.03.2021
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Corona-Virus - Aktueller Stand 05.03.2021

Hier die Tagesübersicht vom 05.03.2021 über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Erkrankte, Genesene und Todesfälle:
Nach aktuellem Stand gibt es seit Beginn der Zählung im Februar 18.266 bestätigte Corona-Patienten, von denen mittlerweile 17.295 wieder aus der Quarantäne entlassen wurden. Aktuell sind nach offiziellen Meldungen 501 Menschen in der StädteRegion am Corona-Virus erkrankt und bisher 470 Menschen verstorben. Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 66.

Zahlen der einzelnen Städte (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz):
- Aachen: 193/7.718 (57)
- Alsdorf: 45/1.651 (68)
- Baesweiler: 23/1.084 (70)
- Eschweiler: 78/1.871 (101)
- Herzogenrath: 29/1.609 (43)
- Monschau: 13/279 (60)
- Roetgen: 0/241 (0)
- Simmerath: 4/412 (19)
- Stolberg: 92/1.984 (136)
- Würselen: 24/1.417 (39)

Öffnungsschritte:
Auf der Bund-Länder-Konferenz haben sich die Regierungschefs auf ein Verfahren der sogenannten fünf „Öffnungsschritte“ geeinigt.

1. Zum 1. März wurden wieder Schulen, Kitas und Friseure geöffnet.

2. Ab dem 8. März sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte öffnen dürfen und körpernahe Dienstleistungen sowie Fahr- und Flugschulen ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen.

3. Je nach Sieben-Tage-Inzidenz dürfen ebenfalls ab dem 8. März unter anderem der Einzelhandel, Museen, Zoos, Gedenkstätten wieder öffnen oder aber Terminbesuche anbieten. Zudem soll dann der Außensport mit maximal zehn Personen wieder möglich sein.

4. Frühestens ab dem 22. März und ebenfalls je nach Sieben-Tage-Inzidenz ist dann der kontaktfreie Sport im Innenbereich erlaubt, öffnen dürfen dann Außengastronomie, Theater, Konzerthäuser und Kinos.

5. Der letzte Schritt soll frühestens ab dem 5. April erfolgen. Auch abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz sind dann Freizeitveranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmenden erlaubt sowie der Kontaktsport im Innenbereich.

Über die konkrete Umsetzung der Öffnungsschritte folgen in Kürze weitere Informationen.

Neue NRW-Impfverordnung:
Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor. Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden! Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: https://www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Ab dem 08. März können unter anderem folgende Gruppen ein Impfangebot wahrnehmen:

- Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen

- Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen

- Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften

- Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen)

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum.

Corona-Schutzimpfung:
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impf-Priorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten reingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum:
Die Termine für das GAZ werden nur online vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon:
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Redaktion

Informationsseiten (inkl. Formulare):
Stadt Eschweiler: www.eschweiler.de/aktuelles/informationen-zum-coronavirus/
StädteRegion Aachen: www.staedteregion-aachen.de/coronavirus
Landesregierung NRW: www.land.nrw/corona