10.06.2021
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Corona-Virus - Aktueller Stand 10.06.2021

Hier die Tagesübersicht vom 10.06.2021 über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Erkrankte, Genesene und Todesfälle:
Es gibt 17 neue nachgewiesene Fälle. Nach aktuellem Stand gibt es seit Beginn der Zählung 26.495 bestätigte Corona-Fälle. Aktuell sind nach offiziellen Meldungen 341 Menschen in der StädteRegion am Corona-Virus erkrankt und bisher 577 Menschen verstorben.

Zahlen der einzelnen Städte (Aktive Fälle/Gesamtzahl):
- Aachen: 127/11.330
- Alsdorf: 50/2.496
- Baesweiler: 12/1.503
- Eschweiler: 58/2.714
- Herzogenrath: 12/2.119
- Monschau: 5/409
- Roetgen: 5/346
- Simmerath: 5/590
- Stolberg: 49/3.010
- Würselen: 17/1.975

Sieben-Tage-Inzidenz:
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 18 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: zum RKI-Dashbord

Die Sieben-Tagen-Inzidenzen der vergangenen sieben Tage:

- Freitag, 04.06.: 34
- Samstag, 05.06.: 26
- Sonntag, 06.06.: 27
- Montag, 07.06.: 26
- Dienstag, 08.06.: 21
- Mittwoch, 09.06.: 20
- Donnerstag, 10.06.: 18

Coronaschutzverordnung:
Die Coronaschutzverordnung sieht Öffnungsschritte bei stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weiteren bei Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger vor. Die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht. Aktuell gilt in der StädteRegion Aachen die Inzidenzstufe 2 mit folgenden Regeln:

Kontaktbeschränkungen:
Im öffentlichen Raum sind Treffen zwischen beliebig vielen Personen aus drei Haushalten, bei negativ Getesteten zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten, erlaubt.

Gastronomie:
Die Außengastronomie darf man ohne Test besuchen, die Innengastronomie mit Test und Platzpflicht. Die Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) ist erlaubt.

Einzelhandel:
Ohne Termin und ohne Test, darf sich im Einzelhandel, welcher nicht zur Grundversorgung gehört, ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalten.

Körpernahe Dienstleistungen:
Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kund:innen bei der Behandlung nicht bzw. nicht dauerhaft eine Maske tragen. Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.

Sport:
Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test und Kontaktsport mit bis zu 25 Personen und mit Test erlaubt. Im Innenbereich ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung (einschließlich Fitnessstudios) und Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, mit Nachverfolgung und Test möglich. Bis zu 1.000 Zuschauer sind außen nach Sitzplan nach Schachbrettmuster und ohne Test bei maximal 33% Auslastung der Kapazität möglich. Innen sind es bis zu 500 Zuschauer mit Test und nach Sitzplan und Schachbrettmuster.

Freizeit:
Bäder, Saunen, Indoorspielplätze usw. dürfen innen mit Test und Personenbegrenzung öffnen. Zudem ist der Betrieb von Freizeitparks, Spielbanken, Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test möglich.

Kultur:
Konzerte innen, Theater, Oper und Kinos sind innen mit bis zu 500 Personen mit Sitzplan nach Schachbrettmuster und Test möglich. Der nichtberufsmäßige Probenbetrieb innen ist mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten erlaubt. Museen usw. können ohne Termin besucht werden. Weiterhin erlaubt sind auch Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen, Sitzplan nach Schachbrettmuster und Test.

Messen/Märkte:
Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung erlaubt. Die Nutzung von Kirmeselementen ist mit Test zulässig.

Tagungen:
Außen und innen sind bis zu 500 Teilnehmer mit Test erlaubt.

Private Veranstaltungen:
Außen sind hierbei bis zu 100 und innen bis zu 50 Gäste mit Test erlaubt. Partys und große Festveranstaltungen sind nicht zulässig.

Beherbergung/Tourismus:
Wie bisher sind Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile mit Test erlaubt. Auch Hotels können für private Übernachtungen ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen. Hinzu kommt, dass die volle gastronomische Versorgung angeboten werden darf. Mit Test sind Busreisen mit Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) erlaubt, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

Außerschulische Bildung:
Präsenzunterricht ist mit Test und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplänen möglich, ebenso Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 20 negativ getesteten Personen.

Kinder- und Jugendarbeit:
Gruppenangebote – innen mit 20, außen mit 30 Personen – sind mit Altersbegrenzung und Test und auch innen ohne Maske erlaubt.

Niederlande PCR-Testpflicht:
Die Niederlande haben die Regelungen für Einreisen aus Deutschland erleichtert. Ab heute (10. Juni) entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden. Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands vom Hochrisikogebiet zum einfachen Risikogebiet im niederländischen Bewertungs-System. Für Einreisende gelten dann keine Auflagen mehr – mit Ausnahme der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.

Apps zur Rückverfolgung:
Technische Lösungen zur Rückverfolgung müssen eine namentliche Erfassung der Gäste samt Sitzplätzen sicherstellen. Die Luca-App ist wegen mangelnder Datensicherheit nicht an das Gesundheitsamt angebunden. Empfohlen wird die (kostenfreie) Nutzung der „Eifel-App“. Dazu ist keine Softwareinstallation erforderlich. Es braucht nur ein QR-Code gescannt und die persönlichen Kontaktdaten eingegeben werden.

Kostenlose Bürgertests:
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz. Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 290 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 200 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man im Internet: zur Übersicht der Testzentren / zur kartografischen Übersicht. Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

Impfungen:

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darauf hin, dass in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Ministerium dies frühzeitig kommunizieren.

In der StädteRegion wurden laut Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein bis zum 9. Juni 280.300 Menschen erstgeimpft. Rund 127.400 wurden bereits zweimal geimpft.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Online ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar: zum Informationsangebot.

Gemeinsames Abstrichzentrum:
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online vergeben: zur Terminvergabe. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon:
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Redaktion

Informationsseiten (inkl. Formulare):
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StädteRegion Aachen
Landesregierung NRW
Bundesministerium
Dreiländereck