11.06.2021
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Corona-Virus - Aktueller Stand 11.06.2021

Hier die Tagesübersicht vom 11.06.2021 über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Erkrankte, Genesene und Todesfälle:
Es gibt 6 neue nachgewiesene Fälle. Nach aktuellem Stand gibt es seit Beginn der Zählung 26.501 bestätigte Corona-Fälle. Aktuell sind nach offiziellen Meldungen 301 Menschen in der StädteRegion am Corona-Virus erkrankt und bisher 577 Menschen verstorben.

Zahlen der einzelnen Städte (Aktive Fälle/Gesamtzahl):
- Aachen: 112/11.330
- Alsdorf: 45/2.496
- Baesweiler: 10/1.504
- Eschweiler: 50/2.715
- Herzogenrath: 12/2.122
- Monschau: 5/409
- Roetgen: 5/346
- Simmerath: 4/590
- Stolberg: 43/3.010
- Würselen: 15/1.977

Sieben-Tage-Inzidenz:
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 18 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: zum RKI-Dashbord

Die Sieben-Tagen-Inzidenzen der vergangenen sieben Tage:

- Samstag, 05.06.: 26
- Sonntag, 06.06.: 27
- Montag, 07.06.: 26
- Dienstag, 08.06.: 21
- Mittwoch, 09.06.: 20
- Donnerstag, 10.06.: 18
- Freitag, 11.06.: 18

Coronaschutzverordnung:
Ab heute gilt die „Doppelinzidenzstufe 1, da sowohl in der StädteRegion Aachen als auch im Land NRW die Inzidenz stabil unter 35 liegt. Die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten auch weiterhin. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht. Aktuell gilt die Inzidenzstufe 1 mit folgenden Regeln:

Kontaktbeschränkungen:
Im öffentlichen Raum sind Treffen zwischen beliebig vielen Personen aus fünf Haushalten, bei negativ Getesteten 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, erlaubt.

Gastronomie:
Die Außen- und Innengastronomie darf man ohne Test besuchen.

Einzelhandel:
Ohne Termin und ohne Test, darf sich im Einzelhandel, welcher nicht zur Grundversorgung gehört, ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalten. Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmetern fällt weg.

Außerschulische Bildung:
Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich, ebenso Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 30 negativ getesteten Personen.

Kinder- und Jugendarbeit:
Gruppenangebote – innen mit 30, außen mit 50 Personen – sind ohne Altersbegrenzung und Test erlaubt.

Kultur:
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper und Kinos sind innen mit bis zu 1.000 Personen mit Sitzplan nach Schachbrettmuster und Test möglich. Der nichtberufsmäßige Probenbetrieb innen ist mit 30 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten erlaubt. Ab dem 1. September sind Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern möglich, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegt.

Sport:
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität). Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität), mit negativem Test und einem festen Sitzplan nach Schachbrettmuster. Der Innensport ist auch ohne vorherige Tests möglich. Ab dem 1. September dürfen Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept und negativen Tests stattfinden.

Freizeit:
Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen, andere Bäder, Saunen, Indoorspielplätze mit negativem Test und Personenbegrenzung. Bordelle usw. dürfen mit negativem Test öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historische Eisenbahnen und ähnliche Einrichtungen sind mit negativem Test möglich. Ab dem 1. September dürfen Clubs und Diskos auch den Innenbereich ohne Personenbegrenzung, aber mit genehmigtem Konzept und negativen Tests öffnen.

Messen/Märkte:
Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung erlaubt. Die Nutzung von Kirmeselementen ist mit Test zulässig. Ab dem 1. September ist dies auch ohne negativen Test möglich.

Tagungen:
Außen und innen sind bis zu 1.000 Teilnehmer mit Test erlaubt.

Private Veranstaltungen und Parties:
Außen sind hierbei bis zu 250 Gäste ohne und innen bis zu 100 Gäste mit Test erlaubt. Partys sind außen mit 100 Gästen und innen mit 50 Gästen ohne Abstand aber negativem Test möglich. Ab dem 1. September sind große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste ohne Besucherbegrenzung möglich, wenn ein genehmigtes Konzept vorhanden ist.

Beherbergung/Tourismus:
Wie bisher sind Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile mit Test erlaubt. Auch Hotels können für private Übernachtungen ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen. Hinzu kommt, dass die volle gastronomische Versorgung angeboten werden darf. Mit Test sind Busreisen mit Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) erlaubt, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

Krankenhäuser:
Ab Montag (13. Juni) sind in einem von den Häusern individuell festgelegten Zeitfenster (in der Regel von 12 Uhr bis 18 Uhr oder 10 Uhr bis 17 Uhr) je Patient jeweils zwei Besucher:innen erlaubt. Voraussetzung für einen Besuch in einem der Krankenhäuser sind die „3G“ – geimpft, genesen oder getestet. Die Testvornahme darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Niederlande PCR-Testpflicht:
Die Niederlande haben die Regelungen für Einreisen aus Deutschland erleichtert. Ab heute (10. Juni) entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden. Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands vom Hochrisikogebiet zum einfachen Risikogebiet im niederländischen Bewertungs-System. Für Einreisende gelten dann keine Auflagen mehr – mit Ausnahme der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.

Apps zur Rückverfolgung:
Technische Lösungen zur Rückverfolgung müssen eine namentliche Erfassung der Gäste samt Sitzplätzen sicherstellen. Die Luca-App ist wegen mangelnder Datensicherheit nicht an das Gesundheitsamt angebunden. Empfohlen wird die (kostenfreie) Nutzung der „Eifel-App“. Dazu ist keine Softwareinstallation erforderlich. Es braucht nur ein QR-Code gescannt und die persönlichen Kontaktdaten eingegeben werden.

Kostenlose Bürgertests:
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz. Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 290 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 200 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man im Internet: zur Übersicht der Testzentren / zur kartografischen Übersicht. Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

Impfungen:
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darauf hin, dass in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Ministerium dies frühzeitig kommunizieren.

Wer im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen geimpft wurde und die Impfbescheinigung in den gelben (Papier-)Impfpass oder seinen „alten“ Impfpass übertragen lassen möchte, kann jetzt online einen Termin beim Bürgerservice des Impfzentrums buchen: zur Terminbuchung.

Sinnvoll ist die Eintragung in den gelben Impfpass, weil er als WHO-Dokument mehrsprachig und international gültig ist. Die gelben Ausweise bekommt man beim Hausarzt oder in vielen Apotheken.

Wer bereits vollständig im Impfzentrum geimpft worden sind, erhält den QR-Code zum Einlesen in die Apps per Post. Der Postversand für die QR-Codes wird voraussichtlich im Juli zentral über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgen. Ebenfalls ab Juli soll der QR-Code auch direkt nach der Impfung in der Wartezone des Impfzentrums erstellt und ausgehändigt werden. Die StädteRegion hat keinen Zugang zu dem System und daher keine Möglichkeit, selbst QR-Codes zu erstellen. Wir bitten daher, von Anfragen abzusehen, wenn jemand bereits früher einen QR-Code haben will.

Der gelbe Impfausweis wird durch die neue App „CovPAss“ oder durch die Eintragung die Corona-Warn-App nicht überflüssig. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein zusätzliches Angebot.

In der StädteRegion wurden laut Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein bis zum 10. Juni 282.500 Menschen erstgeimpft. Rund 131.600 wurden bereits zweimal geimpft.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Online ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar: zum Informationsangebot.

Gesundheitsämter in Bereitschaft:
Das deutlich reduzierte Ausbruchsgeschehen gibt den Gesundheitsämtern die Gelegenheit zu einer kurzen Verschnaufpause. Da insbesondere sonntags nur noch vereinzelte Fälle aus den Laboren gemeldet werden, ist eine Aufrechterhaltung der Sonntagsarbeit auch im Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen nicht mehr zwingend erforderlich. Die Nachbarkreise haben bereits die Kontaktpersonennachverfolgung an den Sonntagen eingestellt oder werden dies in Kürze tun. Die Arbeiten im Impfzentrum und im kommunalen Abstrichzentrum werden unverändert fortgesetzt.

Bürgertests:
Alle Menschen in Deutschland haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Die Bürgertestung ist an keinerlei Voraussetzung geknüpft, also auch für Grenzgänger unabhängig vom Wohnsitz möglich. Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 300 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen über 90 klassifizierte Teststellen und zudem noch rund 210 Arztpraxen. Um eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man online: zur Übersicht / zur kartografischen Übersicht. Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

Gemeinsames Abstrichzentrum:
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online vergeben: zur Terminvergabe. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon:
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.

Redaktion

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