15.09.2021
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Corona-Virus - Aktueller Stand 15.09.2021

Die Tagesübersicht vom 15.09.2021 über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Erkrankte, Genesene und Todesfälle:
Es gibt 84 neue nachgewiesene Fälle. Nach aktuellem Stand gibt es seit Beginn der Zählung 29.777 bestätigte Corona-Fälle. Aktuell sind nach offiziellen Meldungen in der StädteRegion bisher 598 Menschen verstorben. In den vergangenen Tagen ist eine 61-jährige Frau verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.

Sieben-Tage-Inzidenz:
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 67 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: zum RKI-Dashbord.

Bewertung des Infektionsgeschehen:
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird ab sofort auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Daher wurde in der Coronaschutzverordnung der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der Sieben-Tage-Inzidenz gestrichen. Die inzwischen bekannte 3G-Regelung, die aufgrund dieses Grenzwertes seit Anfang August landesweit für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen gilt, bleibt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auch unter Berücksichtigung der neuen Leitindikatoren bis auf weiteres unverändert bestehen. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung wird deren Geltung zugleich bis zum 8. Oktober 2021 verlängert.

Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren findet man online: zu den Leitindikatoren.

Auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet. Stattdessen soll das Zusammenwirken der verschiedenen Indikatoren unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung beobachtet werden.

Test- und Quarantäneverordnung:
Seit dem 11. September gilt eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Die Quarantäne endet, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach zehn Tagen gerechnet ab der Testung des positiv getesteten Haushaltsmitglieds.

Bei Personen, die keine Krankheitssymptome aufweisen, kann die Quarantäne im Einzelfall durch eine Entscheidung des Gesundheitsamts vorzeitig beendet werden, wenn 

- die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorlegt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde,

- die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines qualifizierten Coronaschnelltests vorlegt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde, und nachgewiesen ist, dass die Person mindestens zwei Mal pro Woche an verpflichtend vorgesehenen regelmäßigen Testungen auf Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus teilnimmt oder

- die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines qualifizierten Coronaschnelltests vorlegt, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne vorgenommen wurde.

Ein Coronaschnelltest, der zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne genutzt werden soll, muss ein qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltest aus der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts sein, wie ihn Arztpraxen und Bürgertestzentren anbieten. Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung ist bis zum 30. September gültig.

Impfungen:
Niedergelassene Ärzt:innen oder Betriebsärzt:innen können frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie eine Auffrischungsimpfung verabreichen. Diese sogenannten „Boosterimpfungen“ dienen dazu, einen langfristigen Immunschutz zu gewährleisten. Sie werden allerdings nicht im Impfzentrum angeboten.

Das Impfzentren bietet für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Impfung mit BioNTech an. Dazu ist bei 12- bis 15-Jährigen die Einwilligung eines Elternteils notwendig. Auch in den Impfbussen werden die Impfungen für Kinder ab 12 Jahren angeboten. Ab 16 Jahren können Jugendliche auch ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden.

Im Impfzentrum am Tivoli sind Impfungen ohne Termin möglich. Das Impfzentrum ist wochentags von 14:00 bis 20:00 Uhr und samstags und sonntags von 10:30 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Impfwillige ohne Termin werden bis 19:00 Uhr angenommen. Wer lieber einen Termin buchen möchte, kann das weiterhin online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 01 machen. Es gilt die freie Wahl des Impfzentrums in NRW.

Impfbusse bieten aufsuchende Impfungen ohne vorheriger Terminabsprache an. Der Impfstoff kann im Rahmen der StIko-Empfehlungen frei gewählt werden. Es sind wie im Impfzentrum Erst- und Zweitimpfungen möglich. Der Fahrplan ist online zu finden: zum Fahrplan der Impfbusse.

Laut Kassenärztlicher Vereinigung wurden bis zum 13. September in der StädteRegion Aachen 393.600 Menschen erstgeimpft und 347.700 Menschen zweitgeimpft.

Bürgertests:
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man online: zur Übersicht / zur kartografischen Übersicht. Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum:
Das GAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Infos zum GAZ gibt es online: zur Übersicht.

Redaktion

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