25.10.2021
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Corona-Virus - Aktueller Stand 25.10.2021

Die Tagesübersicht vom 25.10.2021 über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Erkrankte, Genesene und Todesfälle:
Es gibt 178 neue nachgewiesene Fälle in der StädteRegion Aachen. Nach aktuellem Stand gibt es seit Beginn der Zählung 31.381 bestätigte Corona-Fälle, davon 616 Todesfälle. In den vergangenen Tagen sind zwei Männer im Alter von 59 und 77 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Sieben-Tage-Inzidenz:
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 69 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: zum RKI-Dashbord.

Bewertung des Infektionsgeschehen:
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird ab sofort auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet. Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren findet man online: zu den Leitindikatoren.

Coronaschutzverordnung:
Seit dem 1. Oktober gilt unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristige Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter. Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten. Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 29. Oktober 2021.

In der seit dem 19. Oktober geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung steht erneut, dass nicht immunisierte Beschäftigte, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis vorlegen oder vor oder bei Beginn der Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitstag einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung durchführen müssen.

Einreise nach Deutschland:
Jeder, der nach Deutschland einreist und mindestens 12 Jahre alt ist, muss seit dem 1. August verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet sein (PCR- oder Antigen-Test). Wer geimpft oder genesen ist, kann darauf bei entsprechendem Nachweis verzichten. Wer unter 12 Jahre alt ist, braucht keinen Test. Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden, bei einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Für Hochrisiko-Gebiete gelten erweiterte Regelungen. Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochrisiko-Gebiet aufgehalten haben, gilt:

- Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung registrieren: zur digitalen Einreiseanmeldung.

- Zudem bedarf es bei der Einreise eines aktuell negativen Testergebnisses (PCR maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 48 Stunden), es sei denn, man ist genesen oder geimpft. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test.

- Grundsätzlich muss sich jeder nach der Einreise unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Wer genesen oder vollständig geimpft ist, muss einen entsprechenden Nachweis dem Gesundheitsamt vorlegen. Dann ist eine Quarantäne nicht erforderlich.

- Für alle anderen gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden.

- Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, jedoch nicht von der Quarantäne-Pflicht. Kinder unter zwölf Jahren können die Quarantäne aber fünf Tage nach Einreise beenden – auch ohne Test.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende findet man online: zu den Einreise-Informationen.

Impfungen:
Eine Impfung ist jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Weiterhin möglich ist eine Impfung jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten. Sollte man keinen Hausarzt haben, kann man im Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe finden. Die Impfungen sind in jedem Fall kostenlos: zum Impfregister.

Außerdem kann man sich ab sofort immer donnerstags bis samstags (13 Uhr bis 19 Uhr) in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) impfen lassen. Weiterhin im Einsatz sind die Impfbusse. Niedrigschwellige Angebote sollen hier insbesondere Personengruppen mit geringen Impfquoten ansprechen, die über das Regelsystem nur schwer erreichbar sind. Die Fahrpläne der Impfbusse sind online zu finden: zum Fahrplan der Impfbusse.

Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Wenn man im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen, im Impfbus oder von mobilen Teams des Impfzentrums geimpft wurde, können dort folgende Leistungen in Anspruch genommen werden: Genesenenzertifikate oder Impfzertifikate für Genesene, Nachtrag der Impfung im gelben Impfpass (Impfzertifikate erforderlich) und Ausstellung von Impfzertifikakten bei Verlust des Originals. Wichtig: Hierfür sollte man einen Termin online vereinbaren: zur Terminvereinbarung.

Herbstferien Schüler:innen:
Während der Herbstferien wird die Regelung, dass Schüler:innen als getestet gelten, ausgesetzt. In der Zeit vom 11. bis 24. Oktober müssen Schüler:innen demnach, um die 3G-Regel zu erfüllen, ein negatives Testzertifikat vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Das gilt zum Beispiel beim Besuch im Schwimmbad, Kino, in der Bibliothek oder im Restaurant. Schüler:innen werden in den Ferien somit auf die Testungen bei Teststellen angewiesen sein. Für die Tests haben Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf kostenlose Testungen in allen anerkannten Testzentren. Weiterhin gilt bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Sportangeboten für Kinder und Jugendliche, dass gemeinsam beaufsichtigte Selbsttests durchgeführt werden können.

Bürgertests:
Corona-Tests müssen in den meisten Fällen selbst bezahlt werden. Es gibt Ausnahmen und Übergangsregelungen für bestimmte Personengruppen. Wer jetzt noch eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss seine Berechtigung nachweisen können. Ein Ausweis mit Foto ist in jedem Fall erforderlich. Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Das ist und bleibt kostenlos

Diese Gruppen können sich auch weiterhin kostenlos testen lassen:

- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Auch danach können sich Kinder, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind, kostenlos testen lassen. Um das Alter nachzuweisen, muss ein Ausweis mit Foto vorgelegt werden.

- Schwangere: Zwar besteht für Schwangere seit kurzem eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO). Damit diese Personen ausreichend Zeit haben, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung. Als Nachweis der Schwangerschaft dient der Mutterpass.

- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Quarantäne begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist. Dazu ist die Quarantänebescheinigung des Gesundheitsamtes vorzulegen.

- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung aus medizinischen Gründen nicht möglich war. Als Nachweis müssen diese Personen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 bestätigt. Dieses Schreiben muss außerdem den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten.

- Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen. Sie müssen dazu neben ihrem Ausweis ihre Studienbescheinigung und ihren Impfausweis vorlegen.

- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen. Sie müssen einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis vorlegen. Dieser kann bei der Leitung der Studie angefordert werden.

Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zu Hause bleiben und sich an die AHA-Regeln halten. Nach wie vor gilt außerdem: Wer coronatypische Symptome hat, kann weder an einer Bürgerteststelle noch im Kommunalen Abstrichzentrum getestet werden, sondern nur bei einem niedergelassenen Arzt.

Umfangreiche Informationen und alle aktiven Testzentren findet man online: zur Übersicht / zur kartografischen Übersicht.

Gemeinsames Abstrichzentrum:

Das KAZ ist am Bahnhof Rothe Erde (Beverstraße / Ecke Trierer Straße und Adalbertsteinweg) zu finden. Dort kann sich jeder testen lassen, der einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest hat. Fällt ein Schnelltest positiv aus, kann im KAZ auch ein kostenloser PCR-Test durchgeführt werden. Außerdem kann hier die Freitestung nach der Quarantäne erfolgen. Wichtig ist: Die Durchführung kostenpflichtiger Tests ist nicht möglich. Alle Infos zum KAZ und die Öffnungszeiten findet man online: zur Übersicht.

Redaktion

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