17.04.2021
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Erster Immobilienpreis kann mit wenigen Angaben nun online kostenlos ermittelt werden

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat für die gesamte StädteRegion Aachen jetzt erstmalig Immobilienrichtwerte für die Teilmärkte „freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser“ und „Ein- und Zweifamilienhäuser als Doppelhaushälften und Reihenhäuser“ ermittelt und veröffentlicht. Diese Richtwerte zum Stichtag 01.01.2021 sind kostenlos über www.boris.nrw.de abrufbar. Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke und werden in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Sie beinhalten sowohl den Wert des Wohnhauses als auch den für Grund und Boden.

„Die erstmalige Veröffentlichung von Immobilienrichtwerten ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur Schaffung von mehr Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Denn von den Immobilienrichtwerten profitieren die breite Öffentlichkeit und das Fachpublikum gleichermaßen. So können beispielsweise Interessierte mit nur wenigen Angaben einen ersten überschlägigen Immobilienpreis für das Eigenheim erhalten. Fachleute können die Immobilienrichtwerte wiederum für die Erstellung von Verkehrswertgutachten nutzen“, so der Vorsitzende des Gutachterausschusses, David Arzdorf. Mit der Veröffentlichung der Immobilienrichtwerte für Ein- und Zweifamilienhäuser soll aber noch nicht Schluss sein: „Im kommenden Jahr wird der Gutachterausschuss auch Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen veröffentlichen. Das ist insbesondere für die Zentrumslagen der Stadt Aachen und der weiteren städteregionalen Kommunen spannend, weil dieser Teilmarkt dort eine große Bedeutung hat.“

Die Ermittlung der Immobilienrichtwerte beruht auf komplexen statistischen Verfahren, in die über 4.400 Kauffälle aus dem Zeitraum 2014 bis 2020 eingeflossen sind. Sie stammen alle aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Darin werden sämtliche für das Gebiet der StädteRegion Aachen abgeschlossenen Immobilienkaufverträge erfasst. Der Gutachterausschuss wertet diese Kaufverträge aus, und hat daraus jetzt auch die Immobilienrichtwerte abgeleitet.

Diese Richtwerte sind jeweils für Zonen ausgewiesen. Eine Zone grenzt dabei ein Gebiet ab, in denen die Immobilien aufgrund Ihrer Lage und Bauweise im Wesentlichen vergleichbar sind. Der jeweilige Immobilienrichtwert bezieht sich auf eine fiktive, für die Zone typische Immobilie. Weicht die konkrete, zu bewertende Immobilie davon deutlich ab, kann der entsprechende Immobilienrichtwert sinnvollerweise auch angepasst werden. Hierzu empfiehlt der Gutachterausschuss die Anwendung des Immobilienpreis-Kalkulators, der ebenfalls über www.boris.nrw.de kostenlos abrufbar ist.

Informationen:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der StädteRegion Aachen stellt neben den Immobilienrichtwerten auch jährlich die Bodenrichtwerte und den aktuellen Grundstücksmarktbericht über www.boris.nrw.de zur Verfügung. Die dort veröffentlichten Produkte sind kostenlos. Bei Fragen ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Kataster- und Vermessungsamt der StädteRegion Aachen während der Öffnungszeiten der Städteregionsverwaltung unter der Hotline 0241/5198-2555 oder per Mail: gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de erreichbar.

Redaktion