09.06.2021
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Inzidenzstufe 1 in der StädteRegion erreicht: Was ab Freitag gilt

Am Freitag, 11. Juni, werden in der StädteRegion Aachen neue Öffnungsschritte umgesetzt, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Was ab Freitag gilt:

Kontaktbeschränkungen:
Im öffentlichen Raum sind Treffen zwischen beliebig vielen Personen aus fünf Haushalten, bei negativ Getesteten 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, erlaubt.

Gastronomie:
Die Außen- und Innengastronomie darf man ohne Test besuchen.

Außerschulische Bildung:
Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich, ebenso Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 30 negativ getesteten Personen

Kinder- und Jugendarbeit:
Gruppenangebote – innen mit 30, außen mit 50 Personen – sind ohne Altersbegrenzung und Test erlaubt.

Kultur:
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper und Kinos sind innen mit bis zu 1.000 Personen mit Sitzplan nach Schachbrettmuster und Test möglich. Der nichtberufsmäßige Probenbetrieb innen ist mit 30 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten erlaubt. Ab dem 1. September sind Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern möglich, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegt.

Sport:
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität). Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität), mit negativem Test und einem festen Sitzplan nach Schachbrettmuster. Der Innensport ist auch ohne vorherige Tests möglich. Ab dem 1. September dürfen Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept und negativen Tests stattfinden.

Freizeit:
Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen, andere Bäder, Saunen, Indoorspielplätze mit negativem Test und Personenbegrenzung. Bordelle usw. dürfen mit negativem Test öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historische Eisenbahnen und ähnliche Einrichtungen sind mit negativem Test möglich. Ab dem 1. September dürfen Clubs und Diskos auch den Innenbereich ohne Personenbegrenzung, aber mit genehmigtem Konzept und negativen Tests öffnen.

Einzelhandel:
Ohne Termin und ohne Test, darf sich im Einzelhandel, welcher nicht zur Grundversorgung gehört, ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalten. Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmetern fällt weg.

Messen/Märkte:
Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung erlaubt. Die Nutzung von Kirmeselementen ist mit Test zulässig. Ab dem 1. September ist dies auch ohne negativen Test möglich.

Tagungen:
Außen und innen sind bis zu 1.000 Teilnehmer mit Test erlaubt.

Private Veranstaltungen:
Außen sind hierbei bis zu 250 Gäste ohne und innen bis zu 100 Gäste mit Test erlaubt. Partys sind außen mit 100 Gästen und innen mit 50 Gästen ohne Abstand aber negativem Test möglich. Ab dem 1. September sind große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste ohne Besucherbegrenzung möglich, wenn ein genehmigtes Konzept vorhanden ist.

Beherbergung/Tourismus:
Wie bisher sind Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile mit Test erlaubt. Auch Hotels können für private Übernachtungen ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen. Hinzu kommt, dass die volle gastronomische Versorgung angeboten werden darf. Mit Test sind Busreisen mit Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) erlaubt, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

Die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises, gelten weiterhin in vielen Bereichen.

Manuel Hauck