18.10.2021
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Rundfunkbeiträge werden für Hochwasser-Betroffene erstattet

Bis Ende des Jahres können Menschen, die vom Hochwasser betroffen sind, beantragen, den Rundfunkbeitrag auszusetzen. Auf diese Entlastungen hatten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio bereits im Juli geeinigt.

So können Personen, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten, Beherbergungseinheiten beziehungsweise Kraftfahrzeuge, die aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar waren oder sind, beim Beitragsservice eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos beantragen.

Vorübergehende Nichtnutzung:
Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte, eine Beherbergungseinheit beziehungsweise ein Kraftfahrzeug nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für den Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung. Ein Anruf beim Beitragsservice reicht völlig aus. Alternativ können betroffene Beitragszahlende die befristete Abmeldung online über das Kontaktformular beantragen: zum Kontaktformular. Ob telefonisch oder schriftlich: Damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann, bittet der Beitragsservice möglichst unter Angabe der neunstelligen Beitragsnummer um eine kurze Schilderung des Sachverhalts.

Vollständige Zerstörung:
Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte, die Beherbergungseinheit beziehungsweise das Kraftfahrzeug vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet für diese die Beitragspflicht. In einem solchen Fall ist eine dauerhafte Abmeldung des Beitragskontos möglich. Betroffene Beitragszahlende nutzen hierzu im Falle einer Wohnung am besten das Online-Formular „Wohnung abmelden“: zum Online-Formular. Die Angabe der Beitragsnummer sowie eine kurze Schilderung des Sachverhalts reichen aus. Für Betriebsstätten, Beherbergungseinheiten und Kraftfahrzeuge kann die Abmeldung unter Angabe der Beitragsnummer über das Kontaktformular (eine Wohnung abmelden, sonstige Gründe zutreffen) beantragt werden: zum Kontaktformular.

Antrag bis Jahresende zu stellen
Für beide Sachverhalte sind besondere Nachweise nicht erforderlich. Der Beitragsservice prüft auf Basis behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Beitragskonto um eine potenziell betroffene Adresse handelt. Betroffene können eine Abmeldung bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli beantragen. Also können bis Jahresende die Anträge gestellt werden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Zudem lassen sich mit dem Beitragsservice Zahlungserleichterungen vereinbaren. Betroffenen kann demnach ein Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge gewährt werden.

Redaktion