28.04.2021
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Straßenbaubeiträge können zukünftig ohne Nachweis in Raten gezahlt werden

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung für das sogenannte Kommunalabgabengesetz im Land NRW in Kraft getreten. Darin wurde unter anderem auch das Verfahren für die „Einräumung von Zahlungserleichterungen bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen“ neu geregelt. Den Städten und Gemeinden im Land wird damit die Möglichkeit eingeräumt, in der Straßenbaubeitragssatzung Näheres für eine nachweisfreie Ratenzahlung festzuschreiben.

er Städte- und Gemeindebund schlägt vor, dass bei einer Mindestrate von 600€ jährlich eine maximale Laufzeit von zwei Jahren eingeräumt werden kann. Der Eschweiler Rat hat nun in seiner letzten Sitzung beschlossen, eine solche Ratenzahlungsalternative auch in Eschweiler in die entsprechende Satzung aufzunehmen. Damit die noch nicht endgültigen Abrechnungen der Baumaßnahmen „Im Hag“ und „Burgfeld“ auch in den Genuss der Neuregelung kommen können, wurde die Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2017 geändert.

Michael Uhr