28.12.2021
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Tests, wo keine Masken möglich sind

Ab heute gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Sie orientiert sich an die Bund-Länder-Konferenz, die vor Weihnachten abgehalten wurde und vor dem Hintergrund der Omikron-Variante strengere Maßnahmen vorsieht.

So sind seit dem 28. Dezember nur noch Zusammenkünfte zwischen maximal zehn Personen erlaubt, selbst wenn diese geimpft oder genesen sind. Die Anzahl der Haushalte spielt dabei keine Rolle und Kinder bis 13 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Personen, die nicht immunisiert sind, gelten weiterhin noch strengere Kontaktbeschränkungen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Überall dort, wo die Maskenpflicht aus praktischen Gründen nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel beim Training im Fitnessstudio oder im Schwimmbad, gilt die 2G-Plus-Regel. Trotz Impfung oder Genesung muss man hier ein negatives Ergebnis eines Bürgertests nachweisen können, welches nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.

Größere Veranstaltungen sind seit heute Tabu. Überregionale Großveranstaltungen können nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern. Silvesterfeiern und Events, wo das Tanzen im Mittelpunkt steht, sind verboten.

Redaktion