18.07.2021
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Versicherung beim Hochwasser – Tipps und Hinweise

Das Hochwasser hat eine Schneise der Zerstörung hinterlassen, viele Menschen sind betroffen. Wer eine Elementarversicherung abgeschlossen hat, kann auf Versicherungsleistungen durch die Unwetterkatastrophe hoffen. Was es nun zu beachten gilt:

Kontaktieren Sie Ihre Versicherung!
Bewahren Sie Ruhe und informieren Sie Ihre zuständige Versicherung unter Angabe der Versicherungsnummer. Klären Sie ab, ob der Versicherungsschutz für Elementarschäden vorhanden ist.

Dokumentieren Sie alle Schäden!
Wenn die Möglichkeit besteht, dokumentieren Sie sämtliche Schäden auch mit Fotos und bewahren Sie das beschädigte Hab und Gut unbedingt auf.

Stellen Sie den Wert der Schäden auf!
Es ist sinnvoll, eine Schadenaufstellung mit Wertangaben zu erstellen. Sofern vorhanden, halten Sie Rechnungsbelege bereit. Die Bearbeitung und Regulierung wird sich aufgrund der Anzahl von Schäden verzögern. Die Versicherungsunternehmen setzen sich schnellstmöglich mit den Kunden in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abstimmen. Kleinere Reparaturen am Gebäude und Instandsetzungen (Trocknungsgeräte etc.) können Sie selber durchführen und dokumentieren. Stromkosten für Mehrverbrauch wird in der Regel erstattet. Auch hier gilt: Rechnungen aufheben. Der persönliche Arbeitseinsatz wird von den meisten Versicherungen vergütet. Aufstellung der Arbeitsstunden erforderlich.

Die Elementarversicherung
Die Elementarversicherung für Gebäude kommt für Schäden am Gebäude auf, die Zusatzdeckung in der Hausratversicherung für das beschädigte oder zerstörte Wohnungsinventar.

Sollte durch Starkregen das Grundstück überflutet werden, das Wasser unter der Eingangstür durchlaufen und die Garderobe, den Wohnzimmerschrank oder das Sofa beschädigen, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Mobiliars.

Die Elementardeckung deckt nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer ab, sondern auch durch Starkregen und Rückstau. Daher ist diese Zusatzversicherung auch für Kunden wichtig, die fern von Gewässern leben. Tritt der Fluss über die Ufer und nimmt das Auto mit bzw. setzt es unter Wasser, tritt die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein. Der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird hierbei nicht belastet.

Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der durchnässten Einrichtung können veranlasst werden. Bevor Sie elektrische Geräte wieder in Gang setzen, sollten Sie diese überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann oder die Geräte beschädigt werden können.

Überflutete Elektroinstallationen im Keller müssen vor erneuter Inbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.

Redaktion