22.01.2022
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Betroffene bekommen nach der Flut Hilfe bei den Anträgen der Wiederaufbauhilfe

Wer vom Hochwasser betroffen war, kann einen Antrag stellen, um Gelder für den Wiederaufbau zu erhalten. Dieses Antragsverfahren, das über das Land NRW abgewickelt wird, ist komplex, sodass die StädteRegion Aachen mehrere Beratungsstellen eingerichtet hat.

Hochwasseropfer aus Eschweiler und Stolberg können diese in Anspruch nehmen, in Eschweiler in „Mexi’s Partyeck“ (Markt 2) sowie im Dienstleistungszentrum Stolberg (Cockerillstraße 100). Betroffene können zudem ins Haus der StädteRegion nach Aachen in die Zollernstraße 10 kommen oder sich telefonisch beraten lassen unter 0211 46844994 (Hotline des Landes NRW) oder unter 0241 51987200 (Hotline der StädteRegion Aachen). Die Mitarbeitenden der StädteRegion Aachen bieten den Service vor Ort wochentags von 09:00 bis 17:00 Uhr an. Nur das Stolberger Büro schließt freitags – analog zur Öffnungszeit des Stolberger Dienstleistungszentrums – schon um 15:30 Uhr.

Die Beratung ist wohnortunabhängig und kann an jedem der Orte in Anspruch genommen werden. Berechtigte können ihren Antrag über das Online-Portal auch direkt von zuhause aus stellen: zum Antragsportal. Die Antragsfrist endet zum 30. Juni 2023. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat hierzu den Leitfaden und die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wiederaufbauhilfe in fünf weitere Sprachen übersetzt: zum Leitfaden. Damit die Antragstellenden alle erforderlichen Unterlagen zur Hand haben, hat die StädteRegion eine Checkliste des Landes online gestellt: zur Checkliste.

Redaktion