14.02.2022
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Corona-Virus - Aktueller Stand 14.02.2022

Die Tagesübersicht vom 14.02.2022 über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Erkrankte, Genesene und Todesfälle:
Es gibt 3.026 neue nachgewiesene Fälle in der StädteRegion Aachen. Nach aktuellem Stand gibt es seit Beginn der Zählung 87.639 bestätigte Corona-Fälle. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 694. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 76 und 83 Jahren sowie drei Männer im Alter von 84, 85 und 88 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Sieben-Tage-Inzidenz:
Das Robert-Koch-Institut weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.284 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: zum RKI-Dashbord.

Bewertung des Infektionsgeschehen:
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren findet man online: zu den Leitindikatoren.

Coronaschutzverordnung:
Die NRW-Coronaschutzverordnung wurde angepasst und gilt bis zum 9. März. Am 16. Februar findet eine neue Bund-Länder-Konferenz statt, bei der die Corona-Regeln überprüft werden mit dem Ziel, die Schutzmaßnahmen zu reduzieren.

Ausnahmen der Testpflicht:
In bestimmten Bereichen (zum Beispiel Gastronomie) gilt die 2G-Plus-Regel, sodass auch Geimpfte oder Genesene einen Testnachweis erbringen müssen. Wenn nicht anders angegeben, wie zum Beispiel in Krankenhäusern, gelten dabei Ausnahmen:

- Personen mit einer Auffrisch-Impfung (ausnahmslos mindestens dreimal geimpft)

- vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion

- Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung halten haben

- Personen mit einer zweimaligen Impfung (zwischen dem 15. und 90. Tag nach der Impfung)

- Genesene (ab dem 29. bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests)

Veranstaltungen:
Überregionale Großveranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspiele und Konzerte sind nun wieder mit mehr Zuschauern möglich. Veranstaltungen sind zwar weiterhin mit bis zu 750 Personen möglich, bei überregionalen Großveranstaltungen kann die Kapazität der Zuschauer jedoch ausgeweitet werden. Dabei sind in Innenräumen nun bis zu 4.000 Besucher zulässig, wobei die Kapazität der Veranstaltungsstätte maximal zu 30% ausgelastet werden darf. Im Freien gilt: 10.000 Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50%. Wird diese ausgeweitete Regelung genutzt, gilt die 2G-Plus-Regel und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in allen Bereichen. Zudem ist die Wahrung des Mindestabstands in jedem Fall einzuhalten.

Gastronomie:
In Restaurants und Gaststätten gilt die 2G-Plus-Regel. Zugang erhält man nur, wenn man geimpft oder genesen und zusätzlich negativ-getestet ist. Der Schnelltestnachweis darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Ausnahmen der Testpflicht gilt unter anderem für Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben.

Karnevalstage:
Während der Karnevalstage – im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 1. März – können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen automatisch bestimmte Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wie zum Beispiel der Zugang unter der 2G-Plus-Regel. Diese gesicherten Bereiche werden als sogenannte „Brauchtumszonen“ bezeichnet, in denen weitergehende Regelungen gelten. In der StädteRegion Aachen und auch in Eschweiler werden nach aktuellem Stand keine Brauchtumszonen eingerichtet. Organisierte Karnevalsveranstaltungen können im Rahmen der aktuellen Coronaschutzverordnung durchgeführt werden.

Einzelhandel:
Die bisherige 2G-Regel bleibt für den Einzelhandel, aber auch für Geschäftslokale von Dienstleistern und Handwerkern bestehen. Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene Personen. Nun muss der Zugang nicht mehr vollständig kontrolliert werden. Stichprobenartige Kontrollen reichen aus.

Kinder und Jugendliche:
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind nun immunisierten Personen gleichgestellt. Bisher lag diese Altersgrenze bei 15 Jahren.

Quarantäne:
- Regeln:
Die Corona-Test- und Quarantäneverordnung legt fest, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. Diese wurden an die Bundesregelungen angepasst. Für Kontaktpersonen, die außerhalb des Haushalts von infizierten Personen leben, gilt die dringende Empfehlung, dass sie sich eigenverantwortlich absondern. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation und Quarantäne mehr ausgestellt. Für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle.

- Ausnahmen: Es gelten Ausnahmen für Personen, die Kontakt mit infizierten Menschen hatten: Personen mit einer Auffrisch-Impfung (ausnahmslos mindestens dreimal geimpft), vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion, Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung halten haben, Personen mit einer zweimaligen Impfung (zwischen dem 15. und 90. Tag nach der Impfung), Genesene (ab dem 29. bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests). Zudem reicht für die „Freitestung“ nach einer Corona-Infizierung ein Coronaschnelltest eines Testzentrums, sodass dafür kein PCR-Test notwendig ist.

zu den Quarantäneregeln und -Ausnahmen

Fragen von „PCR-Positiven“:
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

PCR-Tests:
Kostenlose PCR-Tests gibt es ab sofort nur nach einem positivem Antigen-Schnelltest und weiterhin auch vor Gesundheitsmaßnahmen. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können. Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.

Impfungen:
- Vierte Impfung: Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Aktualisierung der STIKO-Empfehlung erlaubt das Gesundheitsministerium den kommunalen Impfstellen, bestimmten Personengruppen schon jetzt eine erneute Auffrisch-Impfung (vierte Impfung) anzubieten. Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können deshalb ab sofort auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen eine zweite Auffrisch-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Die vierte Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Menschen frühestens drei Monate nach der dritten Impfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten.

- Jugendliche und Erwachsene: Eine Impfung ist jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. In den Impfstellen werden auch Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar. Die Stiko empfiehlt allen Personen über zwölf Jahren eine Auffrisch-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von drei Monaten zur Grundimmunisierung. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion eine Impfdosis erhalten.

- Impfstellen: Man kann sich täglich von jeweils 08:00-20:00 Uhr beim Gesundheitsamt in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ohne Termin impfen lassen. Mehrere Impfstellen sind in Eschweiler geöffnet: In der Röher Parkklinik (Röher Straße 59, 52249 Eschweiler) ist montags bis freitags von 09:00-17:30 Uhr sowie samstags und sonntags von 10:00-15:00 Uhr eine Impfung ohne Termin möglich. Ab dem 10. Februar öffnet im Martin-Luther-Haus der evangelischen Kirchengemeinde (Moltkestraße 3, 52249 Eschweiler) eine neue Impfstelle. Diese ist donnerstags bis samstags von 14:00-19:00 Uhr geöffnet. Hier kann man zur Terminbuchung eine formlose E-Mail schreiben an impfzentrum@gmail.com.

- Kinder von fünf bis elf Jahren: Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt:innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis freitags von 08:00-20:00 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 08:00-18:00 Uhr geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt:innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man online: zum Kinderimpf-Portal.

Kommunales Abstrichzentrum:
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „Containern“ (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Zusätzlich ist ein zweites KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) geöffnet. Hier werden nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind online zu finden: zum kommunalen Abstrichzentrum.

Redaktion

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