08.01.2022
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Die neuen Corona-Maßnahmen: 2G+ in der Gastronomie und Ausnahmen für Geboosterte

Die 2G-Plus-Regel wird ausgeweitet. Am gestrigen Freitag trafen sich die Ministerpräsidenten zur Konferenz, um das weitere Vorgehen während der Corona-Pandemie zu besprechen.

 

Wie wird die Omikron-Variante eingeschätzt?

Zunächst ist man sich einig, dass die Maßnahmen der vergangenen Wochen dazu beigetragen haben, dass sich die Coronavirus-Variante Omikron nicht so schnell ausgebreitet hat wie aufgrund der Erfahrung in anderen Ländern zu erwarten war. Der Expertenrat der Bundesregierung geht in seiner jüngsten Stellungnahme davon aus, dass die Omikron-Variante seltener zu schweren Krankheitsverläufen führt und sich die Krankenhausaufenthalte von Infizierten von den Intensiv- auf die Normalstationen verlagere. Gleichwohl betont das Gremium, dass sich Omikron erst allmählich in älteren Bevölkerungsgruppen ausbreitet und die Krankheitsschwere in dieser gefährdeten Gruppe noch nicht ausreichend beurteilbar sei. Ein wesentliches Problem bei einer schnellen Ausbreitung dieser Variante sei, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen belastet wird. Man geht davon aus, dass der Immunschutz durch die Erst- und Zweitimpfung nur eingeschränkt gegen die Omikron-Variante gegeben ist. Laut Expertenrat reduziert die dritte Impfung nach allen vorliegenden Studien die Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante deutlich. Daher hält die Bundesregierung daran fest, bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen durchzuführen.

 

Welche Corona-Regeln bleiben bestehen?

FFP2-Masken sollen weiterhin in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen getragen werden. Auch beim Einkauf in Geschäften und im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr wird dies empfohlen. Private Zusammenkünfte sollen weiterhin beschränkt werden. Maximal zehn Personen sind bei Geimpften und Genesenen erlaubt. Bei Personen, die nicht immunisiert sind, dürfen sich lediglich die Angehörigen eines Haushalts und zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen. Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung sowie des Einzelhandels mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs gilt weiterhin die 2G-Regel. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

 

Welche Corona-Regeln ändern sich?

Eine wesentliche Anpassung wird beim Zugang zur Gastronomie vorgenommen. Der bisherige Zugang zu Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Dieser soll aber kurzfristig nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich sein. Ausgenommen sind Personen, die bereits eine Auffrisch-Impfung erhalten haben. Sie brauchen ab dem Tag der Booster-Impfung keinen Test-Nachweis. Vor dem Hintergrund, dass eine Verpflichtung zum Homeoffice besteht, rufen Bund und Länder dazu auf, das Homeoffice in den kommenden Wochen verstärkt zu nutzen. Die bisherige Regelung, dass Kontaktpersonen von Menschen, die sich mit der Omikron-Variante infiziert haben, ebenfalls eine strikte Quarantäne von 14 Tagen einhalten müssen und dies nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann, wird gelockert. Die Quarantäne-Zeit wird auf zehn Tage verkürzt, eine „Freitestung“ ist nach sieben Tagen möglich. Von der Quarantäne ausgenommen sind Kontaktpersonen, die eine Auffrisch-Impfung erhalten haben.

 

Wie geht es weiter?

Am 24. Januar möchten sich die Ministerpräsidenten zur nächsten Konferenz treffen. Eine allgemeine Impfplicht hält man weiterhin für nötig.

 

Manuel Hauck