30.12.2022
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Frist für Führerschein-Umtausch endet am 19. Januar 2023

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und noch einen alten Papierführerschein hat, muss diesen bis zum 19. Januar 2023 umtauschen. Der Umtausch ist Pflicht: Wer die Frist verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Zusätzlich kann es im Ausland zu Problemen kommen, wenn man weiter mit einem Papierführerschein unterwegs ist. Beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen können diejenigen, die mit dem Pflichtumtausch an der Reihe sind, ihren Antrag online, per Post oder persönlich stellen. Eine Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden. Alle Informationen findet man online: zu allen Informationen.

Das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen bietet mehrere Möglichkeiten an, den Pflichtumtausch des Führerscheins schnell und unkompliziert abzuwickeln.

Pflichtumtausch online beantragen:
Dazu muss man einen Online-Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Der Ausdruck muss zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild eingescannt und hochgeladen werden. Benötigt werden also ein Drucker und ein Scanner. Sobald der neue Kartenführerschein eingetroffen ist, wird man benachrichtigt. Er muss persönlich abgeholt werden, damit der alte entwertet werden kann. Der Termin dazu kann online oder telefonisch vereinbart werden. Dienstags von 07:30-11:00 Uhr kann der neue Führerschein ohne Terminvereinbarung abgeholt werden. Dann ist allerdings mit Wartezeiten zu rechnen.

Pflichtumtausch auf dem Postweg beantragen:
Der Antrag steht auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung. Man muss diesen ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben, ein aktuelles biometrisches Lichtbild beilegen sowie per Post ans Straßenverkehrsamt schicken oder dort einwerfen. Sobald der neue Führerschein eingetroffen ist, wird man benachrichtigt. Er muss persönlich abgeholt werden, damit der alte entwertet werden kann. Der Termin dazu kann online oder telefonisch vereinbart werden. Ohne Terminvereinbarung kann der Führerschein dienstags von 07:30-11:00 Uhr abgeholt werden. Dann kann es allerdings zu Wartezeiten kommen.

Persönlicher Antrag am Sonderschalter:
Ausschließlich für die vom Pflichtumtausch betroffenen Geburtsjahrgänge (1953 bis 1964) steht dienstags von 07:30-11:00 Uhr ein Sonderschalter in der Eingangshalle des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Es kann hier allerdings zu Wartezeiten kommen. Mitzubringen sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument und der alte Führerschein. Der neue Kartenführerschein kann dann gegen eine Gebühr von 4,90 Euro im Direktversand von der Bundesdruckerei zugesandt werden. Ab dem 19. Januar können auch Personen aus den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 den Sonderschalter nutzen.

Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit einschließlich der Herstellung bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit etwa acht Wochen. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig. Die Kosten betragen 25,30 Euro, dazu kommen gegebenfalls Portokosten. Eine Terminbuchung im Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen ist telefonisch unter der Telefonnummer 02405 51986500 oder online möglich: zur Terminbuchung.

Hintergrund:
Der Führerschein soll bis 2033 in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Format bekommen. Um alle Dokumente auf das Karten-Format zu bringen, müssen insgesamt rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden. Das passiert staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen.

Redaktion