22.12.2022
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Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst ab 2023 geringfügig anders

Die Stadtverwaltung hat eine leichte Anpassung der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2023 vorgeschlagen. Der Stadtrat hat dem bei seiner Sitzung am Dienstag vor Weihnachten mehrheitlich zugestimmt.

So müssen Eigentümer in Straßen, in denen die Stadt die Reinigung oder den Winterdienst der Fahrbahn übernimmt, nun einen kleinen Betrag weniger zahlen als bisher. Von den Änderungen betroffen sind zwei von vier sogenannten „Reinigungsklassen“.

Die Gebühren von Winterdienst und Straßenreinigung ab 2023:

So bleiben die jährlichen Gebühren in Straßen, wo die Stadt den Winterdienst nach Dringlichkeitsstufe 1 erledigt (Reinigungsklasse S 2.1), bei 1,39 Euro pro Frontmeter bestehen. Dort, wo zusätzlich auch die Fahrbahnreinigung erfolgt (Reinigungsklasse S 3.1), sinken die Gebühren von bisher 2,06 Euro auf 2,05 Euro pro Meter. In Straßen, wo der Winterdienst nach Dringlichkeitsstufe 2 (Reinigungsklasse S 2.2) greift, bleiben die Gebühren von 1,12 Euro pro Meter bestehen. Wenn hier auch die Fahrbahn durch die Stadt gereinigt wird (Reinigungsklasse S 3.2), dann zahlen die Eigentümer ab 2023 1,78 Euro pro Meter, während die Gebühr vorher 1,79 Euro betrug.

Manuel Hauck