06.03.2022
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Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen nun alte Führerscheine umtauschen

Die Tage der grauen und rosafarbenen Papierführerscheine sind gezählt: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Auch in Deutschland müssen Autofahrer:innen ihre alten Papier- und Scheckkarten-Führerscheine umtauschen. Geregelt ist das über einen zeitlichen Stufenplan. Wann umgetauscht werden muss, richtet sich danach, ob ein Papier-Führerschein oder ein aktueller EU-Kartenführerschein vorliegt.

Jahrgänge 1953-1964
Nachdem bereits die Jahrgänge bis 1958 an der Reihe waren, sind nun alle Personen zum Austausch aufgerufen, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen. Beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen können diejenigen, die mit dem Pflichtumtausch an der Reihe sind, ihren Antrag online, per Post oder persönlich stellen. Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden. Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Zusätzlich kann es künftig im Ausland zu Problemen kommen, wenn man weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.

Der Pflichtumtausch betrifft derzeit Menschen, die noch einen grauen oder rosafarbenen „Lappen“ in der Brieftasche haben, also einen vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerschein. Hier ist das Geburtsjahr der Führerscheininhaber entscheidend: Bereits seit Januar 2021 sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch aufgerufen. Wegen Verzögerungen in der Corona-Pandemie hat der Bundesrat beschlossen, dass ihre Frist für den verpflichtenden Umtausch von Führerscheinen bis zum 19. Juli 2022 verlängert wird. Seit Anfang des Jahres sind aber auch die Menschen an der Reihe, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind. Ihre Umtauschfrist läuft bis zum 19. Januar 2023. Die späteren Jahrgänge folgen im Jahresrhythmus. Wer bereits einen EU-Kartenführerschein hat, hat noch bis mindestens 2026 Zeit.

Bei der Führerscheinstelle steht dementsprechend gerade der Pflichtumtausch der grauen und rosafarbenen Papierführerscheine im Fokus, so Marlene Maaßen, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen: „Theoretisch müssen bis Anfang 2023 etwa mehr als 60.000 Papierführerscheine umgetauscht werden. Allen Menschen, die das betrifft, wollen wir das so leicht wie möglich machen!“ Es kann allerdings derzeit coronabedingt in den Führerscheinstellen zum Teil zu Engpässen und längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe kommen.

Möglichkeiten Pflichtumtausch
Wer mit dem Pflichtumtausch an der Reihe ist und den Hauptwohnsitz in der StädteRegion Aachen hat, hat beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen folgende Möglichkeiten:

- Pflichtumtausch online beantragen: Dazu muss man einen Online-Antrag ausfüllen und ausdrucken. Der Ausdruck muss unterschrieben und zusammen mit einem biometrischen Passfoto eingescannt und hochgeladen werden. Benötigt werden also ein Drucker und ein Scanner. Der neue Führerschein muss persönlich abgeholt werden, damit der alte entwertet werden kann. Wenn er fertig ist, erhält man eine Nachricht und kann dann online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

- Pflichtumtausch auf dem Postweg beantragen: Der Antrag steht auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung. Diesen ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Biometrisches Passbild beilegen und per Post ans Straßenverkehrsamt schicken. Sobald der neue Führerschein eingetroffen ist, wird man benachrichtigt. Er muss persönlich abgeholt werden, damit der alte entwertet werden kann. Der Termin dazu kann online oder telefonisch vereinbart werden.

- Persönlicher Antrag am Sonderschalter: Ausschließlich für den Pflichtumtausch der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 steht dienstags von 07:30-11:00 Uhr ein Sonderschalter in der Eingangshalle des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Es kann hier allerdings zu Wartezeiten kommen. Mitzubringen sind ein biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument und der alte Führerschein. Der neue Führerschein wird dann gegen Portokosten von derzeit 4,90 Euro zugeschickt.

Dokumente und Terminbuchung
Alle Informationen und die erforderlichen Dokumente für die Antragstellung sind online zu finden: zum Führerschein-Umtausch. Die Bearbeitungszeit einschließlich der Herstellung bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit etwa acht Wochen. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig. Die Kosten betragen 25,30 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Portokosten. Eine Terminbuchung im Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen ist entweder telefonisch unter der Telefonnummer 02405 51986500 möglich oder online: zur Terminbuchung.

Redaktion