21.12.2022
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Niedrigere Gebühren für Rest- und Biomüll ab 2023 in Eschweiler

Bei der Ratssitzung am Dienstag vor Weihnachten haben die politisch gewählten Vertreter grünes Licht gegeben für den Vorschlag der Stadtverwaltung, die Gebühren für die Abfallentsorgung anzupassen. Die Änderungen beziehen sich auf die Entsorgung von Rest- und Biomüll und treten ab dem 1. Januar 2023 inkraft.

Die gute Nachricht für Anwohner: Die Gebühren sinken nicht nur zum Jahr 2022, sie sind ebenfalls niedriger als noch 2013 und liegen unter dem Durchschnitt des vergangenen Jahrzehnts.

 

DIE NEUEN GEBÜHREN (PRO JAHR) AB 2023 IN DER ÜBERSICHT:

Restmülltonne 60 Liter:

- ohne Biotonne: 133,34 Euro (2022: 133,37 Euro)

- mit Biotonne: 147,22 Euro (2022: 168,49 Euro)

 

Restmülltonne 120 Liter:

- ohne Biotonne: 209,54 Euro (2022: 215,06 Euro)

- mit Biotonne: 228,34 Euro (2022: 262,67 Euro)

 

Restmülltonne 240 Liter:

- ohne Biotonne: 361,92 Euro (2022: 378,45 Euro)

- mit Biotonne: 390,54 Euro (2022: 451,05 Euro)

 

Restmülltonne 1.100 Liter:

- ohne Biotonne: 1.454,03 Euro (2022: 1.549,40 Euro)

- mit Biotonne: 1.482,65 Euro (2022: 1.622,00 Euro)

 

Jede zusätzliche Biotonne:

- 28,62 Euro (2022: 72,60 Euro)

 

In der Nachtragssatzung, die die Verwaltung auf Grundlage der Kostenkalkulation aufgestellt hat, wurden auch die Benutzungsgebühren für Abfallsäcke und Sonderleerungen bestimmt. Diese sind wie folgt:

- Nutzungsgebühr je zugelassenem Restabfallsack: 4,10 Euro (2022: 4,30 Euro)

- Nutzungsgebühr je zugelassenem Bioabfallsack: 2,40 Euro (2022: 3,20 Euro)

- Nutzungsgebühr für die Sonderleerung: 31,30 Euro (2022: 31,90 Euro)

 

Manuel Hauck