11.01.2022
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Neue NRW-Coronaschutzverordnung gilt ab Donnerstag: 2G+ in Gastronomien

Soeben hat die NRW-Landesregierung die neue Coronaschutzverordnung präsentiert. Sie orientiert sich an den Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenz und gilt ab Donnerstag, 13. Januar.

So wird die Maskenpflicht auf Bereiche und Veranstaltungen ausgeweitet, wo keine 3G- oder 2G-Zugangsregeln gelten. Auch Warteschlangen im Freien sind von dieser wiedereingeführten Regelung betroffen.

In der Gastronomie gilt ab sofort 2G-Plus. Diese Regelung wurde bisher vor allem bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten angewendet. Nun muss sie auch in Restaurants und Gaststätten umgesetzt werden. Es gibt jedoch eine neue wesentliche Ausnahme. Menschen, die bereits eine Auffrisch-Impfung erhalten haben, müssen ab dem Tag der Impfung kein negatives Testergebnis vorzeigen. Der Schnelltestnachweis darf grundsätzlich nicht älter als 24 Stunden sein.

Die neue Coronaschutzverordnung findet man online: zur Coronaschutzverordnung.

Redaktion