26.11.2022
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Pressemitteilung

Pressemitteilung der CDU-Fraktion zur Videoüberwachung am Hauptbahnhof

Die Eschweiler CDU-Fraktion schreibt eine Pressemitteilung zur Videoüberwachung am Hauptbahnhof.

Antrag: Einsatz von Videotechnik zur Überwachung des Eschweiler Hauptbahnhofs

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Leonhardt,

im Vorfeld des nächsten Berichts zur Sicherheitslage in Eschweiler im Rahmen einer Stadtratssitzung beantragt die CDU-Fraktion, am Hauptbahnhof Eschweiler den mobilen Einsatz von Videotechnik in Zusammenarbeit mit der Polizei gemäß dem Vorgehen in Stolberg sowie eine fest installierte Videoüberwachung durch die DB und die Bundespolizei nach dem Beispiel des Bahnhofes in Düren zu planen. Des Weiteren sollen ähnliche Lösungen für den Bushof (AVV/Polizei), die Talbahnhaltestelle der Euregiobahn (DB Regio NRW/Polizei) und andere Hotspots überlegt werden.

Begründung

Am HBF Eschweiler ist wiederholt die Fahrradstation durch das Zerschneiden der Stahlseile und des Gummischlauchs der Luftpumpe zerstört worden, nachdem sie gerade erst repariert und wieder aufgebaut worden war. Auch Fahrradboxen wurden demoliert, wo doch demnächst eine Aufladestation für E-Autos entstehen soll, sodass mit weiterem Vandalismus zu rechnen ist. Immer wieder kommt es zu Vorfällen von Zerstörung und Bedrohung.

Dieser Vandalismus steht im Kontext zu ähnlichen Situationen am Bushof und an der Halte-stelle der Euregiobahn. Dies nimmt die Fraktion der CDU Eschweiler zum Anlass, einen Antrag im Vorfeld zum demnächst im Stadtrat fälligen Bericht zur Lage der Sicherheit in Eschweiler zu formulieren. Deswegen haben wir Fragen zum Thema Videoüberwachung an die Vertreter der Polizei und der Ordnungsbehörde; in Stolberg wurde ja als Projekt der Aachener Polizei zusammen mit der Stadt Stolberg eine mobile Videoüberwachung gestartet. Auch für Eschweiler war dies angedacht.

Die Bundespolizei ist gemäß den Vorschriften des § 27 BPolG befugt, Videoüberwachungskameras einzusetzen, um Gefahren für Anlagen und Einrichtungen der Bahn und der sich dort befindlichen Personen und Sachen zu erkennen. Ein wesentlicher Aspekt der Videoüberwachung ist deren Transparenz. Der Einsatz selbsttätiger Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte durch die Bundespolizei muss gem. § 27 Satz 2 BPolG erkennbar sein. Daher muss die Bundespolizei entsprechende Hinweistafeln am Eingang anbringen, auf denen sie als verantwortliche Stelle ausgewiesen wird. Abhängig vom erfassten Bereich der Videoüberwachung dürfen die Aufnahmen bis zu 30 Tage gespeichert werden.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben nutzt die Bundespolizei die Videotechnik der Deutschen Bahn AG. Es wurde zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei ein Nutzungsvertrag geschlossen. Die Deutsche Bahn AG überspielt die Videoaufnahmen ihrer Kameras in eine der Bundespolizei zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellte Datei. Zu den Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahn zählen der gesamte Bahnhofsbereich, u.a. die Bahnhofshalle, die Zu- und Abgänge zu den Bahnsteigen sowie die Bahnsteige selbst.

Ähnliche Maßnahmen oder zumindest eine mobile Videoüberwachung sind an anderen immer wieder gefährdeten Stellen sinnvoll und auf Dauer unumgänglich, damit Inventar und Personen geschützt sind und alle sich sicher fühlen dürfen im Bereich von Bahnhöfen und dem Eschweiler Bushof.

Als Ansprechpartner für diesen Antrag steht Ihnen RM Heinz-Theo Frings gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Berndt (Fraktionsvorsitzender)