17.01.2022
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Stadt informiert über Bescheide von Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

Bei den diesjährigen Bescheiden über Grundbesitzabgaben und den Hundesteuerbescheiden waren erstmalig SEPA-Lastschriftmandate beigefügt. Dies teilt die Stadtverwaltung mit. Mit diesem Vordruck ist die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren möglich und die Stadt Eschweiler wird ermächtigt, die mit Bescheid angeforderten Steuern und Gebühren per Lastschrift einzuziehen.

Dieser Vordruck wurde allen Bescheiden beigefügt. Wie bereits in der ebenfalls den Bescheiden über Grundbesitz beigefügten Erläuterungsbroschüre ausgeführt, sollte, sofern bereits ein Lastschriftmandat besteht, die im Bescheid angegebene IBAN beziehungsweise BIC überprüft werden. Sollten hier Änderungen bei der Bankverbindung notwendig sein oder aber erstmalig eine Einzugsermächtigung erteilt werden, so ist das hierfür notwendige Formular dem Bescheid direkt beigefügt.

„Leider hat es bei vielen Empfänger:innen von Bescheiden zur Verunsicherung geführt, ob nun Handlungsbedarf besteht. Dies wird bedauert“, so die Stadtverwaltung. Daher weist sie auf Folgendes hin: Sollte bereits ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt worden sein, ist zu prüften, ob die im Bescheid angegebene Bankverbindung noch aktuell ist. Sofern eine Änderung der Bankverbindung notwendig ist, kann das beigefügte Formular hierfür genutzt werden. Ist die im Bescheid angegebene Bankverbindung jedoch noch aktuell, so besteht kein Handlungsbedarf, die Abgaben werden wie gewohnt abgebucht. Sollte bisher kein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt worden sein, kann das beigefügte Formular genutzt werden.

Redaktion