11.02.2022
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StädteRegion verbietet Impfungen von Rindern gegen BVD-Krankheit

Die StädteRegion Aachen hat eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot der Impfung von Rindern gegen das Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) erlassen. Solche Allgemeinverfügungen werden derzeit flächendeckend in Nordrhein-Westfalen erlassen. So will das Land den amtlichen Status „BVD-frei“ nach EU-Recht erlangen und sichern. Mit diesem höheren Tiergesundheitsstandard geht eine Verbesserung der Handelsmöglichkeiten einher.

Die BVD ist eine Viruserkrankung der Rinder, die neben eher leichten Krankheitserscheinungen auch zu Missbildungen und schwerwiegenden tödlichen Verläufen führen kann. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar. Eine Schlüsselfunktion bei der Verbreitung der Infektion nehmen Einzeltiere ein, die sich bereits als Embryo infiziert haben. Sie scheiden als persistent (dauerhaft) infizierte Tiere zeitlebens massiv BVD-Viren aus. In der Regel zeigen sie zunächst keine Krankheitssymptome und erkranken später nach Monaten oder Jahren oftmals dann doch noch schwerwiegend und sterben daran.

Da die Erkrankung im Betrieb für große wirtschaftliche Schäden sorgt, wurde bereits vor Jahren ein Programm zur Bekämpfung der BVD aufgelegt: Alle Rinder werden kurz nach ihrer Geburt auf das BVD-Virus untersucht. Dadurch wurden infizierte Rinder bereits kurz nach der Geburt festgestellt und zeitnah aus dem Bestand entfernt. Dadurch ist die Erkrankung deutlich zurückgegangen. Die vorsorgliche Impfung ist vor diesem Hintergrund nicht mehr erforderlich. Sie kann im Gegenteil dazu führen, dass Infektionen nicht mehr schnell erkannt werden. Denn künftig soll die aufwendige Untersuchung aller Kälber auf das Virus durch eine Antikörperuntersuchung der Bestände ersetzt werden. Hierfür kann Probenmaterial verwendet werden, das ohnehin zur Untersuchung auf andere Erkrankungen gewonnen wird.

Nach Informationen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen lag der Anteil der Rinderbetriebe in NRW, die noch gegen BVD impfen, Ende 2020 bei etwa drei Prozent. Im Einzelfall können befristete Ausnahmen vom Impfverbot erteilt werden, wenn beispielsweise das BVD-Virus in eine Herde eingeschleppt wird. Dann kann die Impfung dazu beitragen, die Infektion innerhalb der Herde einzudämmen. Tierhalter können sich bei Fragen an das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen wenden.

Redaktion