25.05.2023
1 Foto

Förderprogramm für Entsiegelung von Eschweilers Vorgärten kommt im Herbst

Schottergärten sollen in Eschweiler vermieden werden. Dieses Ziel im Blick stellte die Mehrheitskoalition, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, im April 2022 einen Antrag, der im August vergangenen Jahres die Mehrheit im Stadtrat fand. Vor allem soll ein Förderprogramm auf den Weg gebracht werden, welches die Entsiegelung von Schottergärten subventioniert.

Seit der politischen Entscheidung hat sich noch nicht viel getan, doch das soll sich bald ändern. Nachdem die Verwaltung kürzlich berichtete, dass aufgrund von Personalknappheit die Umsetzung des Antrags und des Förderprogramms liegen geblieben ist, werden ab 1. Juni die Vorbereitungen fortgesetzt.

Denn dann startet das Nachhaltigkeitsmanagement mit entsprechenden personellen Ressourcen bei der Stadt Eschweiler. Im Herbst diesen Jahres soll das Förderprogramm zu Beginn der Herbstpflanzzeit dann an den Start gehen.

 

Das wurde beschlossen:

1. Pro Jahr werden 20.000 Euro bereitgestellt, damit Bürger dabei unterstützt werden, bereits versiegelte Vorgärten wieder zu entsiegeln.

2. Es wird ein Wettbewerb durchgeführt, an dessen Ende drei besonders gelungene Umgestaltungen von bislang versiegelten Vorgärten prämiert werden. Kriterien sind dabei der Erhalt von Artenvielfalt, Versickerungsfähigkeit sowie die Verbesserung des Mikroklimas.

3. Die Verwaltung soll im Rahmen des Projekts „GoGreen“ Gründstückseigentümer über mögliche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung und der naturnahen Gestaltung von (Vor-)Gärten beraten und eine öffentlichkeitswirksame Kampagne durchführen.

4. Bei neuen Bebauungsplänen sollen unter Bezug der Landesbauordnung NRW in Eschweiler in Zukunft begrünte und versickerungsfähige Vorgärten und Gärten verpflichtend sein.

5. Wenn bei Neubauten vollständig versiegelte (Vor-)Gärten angelegt werden, soll die Verwaltung prüfen, sanktionieren und zuletzt anordnen, dass eine Entsiegelung und Begrünung durchgeführt werden.

6. Die Verwaltung soll mit der Versendung der Grundsteuer- und Gebührenbescheide darauf hinweisen, dass für alle entsiegelten Flächen Begünstigungen bei den Niederschlagswassergebühren gegeben sind.

7. Im Rahmen ihrer personellen und technischen Möglichkeiten soll die Verwaltung die Gebührenehrlichkeit bei Grundstücken und Vorgärten kontinuierlich zu prüfen.

 

Manuel Hauck