07.02.2023
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Pressemitteilung

Pressemitteilung von Catarina dos Santos-Wintz (CDU) zur Energiepreisbremse für Flutopfer

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Catarina dos Santos-Wintz schreibt eine Pressemitteilung zur Energiepreisbremse für Flutopfer.

Noch immer keine zuverlässige Hilfe für Flutopfer bei der Energiepreisbremse.

Am 15. Dezember 2022 verabschiedete die Ampel-Koalition die sogenannte Energiepreisbremse.

In meiner Pressemitteilung vom 16. Dezember 2022 hatte ich bereits kritisiert, dass das Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, nicht in vollem Umfang die Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises berücksichtigt, die im Jahr 2021 vom Hochwasser betroffen waren. Die im Gesetz vorgesehene Begrenzung der Kosten auf 80 % des Jahresverbrauchs des Vorjahres ist für Menschen, die aufgrund der Flut nicht in ihrem von der Flut betroffenen Wohnungen und Häusern leben konnten, der falsche Richtwert. Darauf hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mehrfach im Parlament hingewiesen.  

Ich habe die Bundesregierung daher auf schriftlichem Wege gefragt, mit welchen Maßnahmen sie betroffene Bürger und Unternehmen im Rahmen der Strompreisbremse entlasten will.  Anfang Januar wurde mir nun seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mitgeteilt, dass die Bundesregierung mögliche Maßnahmen prüfe. Ich wurde darauf verwiesen, dass die „Jahresverbrauchsprognose, auf der die Berechnung der Entlastung für Letztverbrauchende mit Standardlastprofil basiert, unterschiedliche Zeiträume umfassen [kann], auch den Vorjahresverbrauch (d.h. das Jahr 2021 oder Teilabschnitte des Jahres). Wenn dieser Verbrauch durch Sondereffekte, beispielsweise Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen, Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen etc., vergleichsweise niedrig war, kann der prognostizierte Verbrauch dadurch geringer ausfallen.“

Darüber hinaus wurde angemerkt: 
„Allerdings nehmen Energielieferanten in ihrer Verbrauchsprognose in der Regel eine Korrektur von Sondereffekten vor, um zu gewährleisten, dass die Abschlagszahlungen ihrer Kundinnen und Kunden bedarfsgerecht sind und dass ihre Beschaffung die tatsächliche Nachfrage auch in Zukunft deckt.“ 

Diese Antworten bestätigen meine Befürchtungen aus dem Dezember: Der rechtlich nicht bindende Entschließungsantrag der Ampel-Koalition hilft den Flutopfern nur begrenzt. Sie müssen sich letztlich auf den guten Willen ihrer Energielieferanten oder die Beantragung einer Härtefallregelung verlassen. So sieht keine verlässliche Politik aus. Ich fordere daher die Bundesregierung zu einer schnellen Prüfung möglicher Maßnahmen auf, um schnell konkrete Hilfe für die Betroffenen in die Wege zu leiten.