26.05.2023
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Pressemitteilung

Pressemitteilung von Claudia Moll (SPD) zur Pflegereform

Claudia Moll, SPD-Bundestagsabgeordnete und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, bezieht Stellung zur Pflegereform.

Pflege neu denken – Die Pflegereform ein wichtiger Schritt

Im Bundestag wurde heute das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege beschlossen. Mit fast 7 Milliarden Euro werden die Leistungen vor allem für die häusliche Pflege verbessert und flexibilisiert. Damit werden pflegebedürftige Menschen gestärkt und ihre Angehörigen entlastet.

Zum 1. Januar 2024 und dann nochmal 2025 und 2028 werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen angehoben. In zwei Schritten wird darüber hinaus ein flexibler gemeinsamer Jahresbetrag für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege eingeführt.

Zur Begrenzung der steigenden Eigenanteile in der vollstationären Pflege werden die Zuschläge zum 1. Januar 2024 erhöht.

Die Fördermittel für bessere Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen werden bis 2030 verlängert und über das „Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege" der Einsatz digitaler Technik in der Pflegepraxis verstärkt.

Darüber hinaus werden Versicherte mit Kindern beim Beitrag konsequent entlastet, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgibt.

Dazu die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll: „Angesichts der demografischen Entwicklung stehen wir vor einer Zeitenwende, die unser Pflegesystem insgesamt herausfordert. Wir müssen Pflege neu denken. Das Gesetz ist dazu ein erster wichtiger Schritt und stellt die Weichen in die richtige Richtung. Die Erhöhung der Leistungen in der stationären wie in der ambulanten Pflege wird Menschen mit Pflegebedarf entlasten. Und mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag schaffen wir die dringend benötigte Flexibilität. Das ist der Weg, auf dem wir die Pflege zukunftsfester machen müssen.“

Mit der Pflegereform werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege zusammengeführt; bereits ab Januar 2024 gilt der gemeinsame Jahresbetrag für Kinder und junge Erwachsene ab Pflegegrad 4 und dann ab Juli 2025 für alle. Mit dem neuen Budget können Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien selbstbestimmter entscheiden, wie sie Entlastung organisieren. Das wird gerade Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegebedarf entlasten, für die es fast überall an passenden Angeboten fehlt.

Mit der Pflegereform wird nicht zuletzt auch die kommunale Pflege gestärkt. Kommunen können mit Geldern der Pflegeversicherung ab 2025 eigene Projekte realisieren, um ihre Strukturen vor Ort zukunftsfest zu machen.

Claudia Moll: „Und wir unterstützen die Pflege vor Ort in den Kommunen. Das ist wichtig, denn jeder soll in seinem Umfeld passende Angebote finden. Dabei müssen die Kommunen eine viel größere Rolle einnehmen als bisher. Mit der Förderung von Modellvorhaben erhalten Städte und Gemeinden die notwendige Unterstützung, um ihre Strukturen in der Pflege zukunftsfest zu machen. Klar ist aber auch: das sind erste wichtige Schritte. In dieser Legislatur werden und müssen weitere folgen.“

Claudia Moll

SPD-Bundestagsabgeordnete und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung