StädteRegion: Tiere sind als Weihnachtsgeschenk ungeeignet!
Die Wunschzettel füllen sich und nicht selten steht dabei ein niedliches Haustier auf der Liste. Kinder aber auch Erwachsene wünschen sich ein Kaninchen, eine Katze oder einen Hund zu Weihnachten. Doch die Anschaffung eines Tieres sollte gut überlegt sein. „Tiere sind als Geschenk ungeeignet. Sie sind Lebewesen, für die man langfristig sorgen und Verantwortung übernehmen muss“, so Dr. Swantje Schumacher, Leiterin des Bereichs Tierschutz und Veterinärwesen bei der StädteRegion Aachen. Jedes Jahr nach den Feiertagen werden viele „Weihnachtsgeschenke“ wieder abgegeben und die Tierheime in der Region füllen sich. Tierärztin Schumacher rät: „Wer sich ein Haustier zulegen will, muss sich sicher sein, dass er den Bedürfnissen und Ansprüchen des Tieres gerecht wird.“ Vor der Anschaffung sollte man sich gut über die entstehenden Kosten und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Tiere informieren. Außerdem sollten alle, die im Haushalt wohnen, mit dem neuen Familienmitglied einverstanden sein. Die Internetseiten der Tierheime geben viele nützliche Tipps – und vielleicht wartet dort bereits das „passende“ Tier auf eine neue Familie.
Dr. Schumacher warnt in diesem Zusammenhang vor illegalen Händlern, die vor allem Hunde- und Katzenwelpen ohne Ausweise und Kaufverträge als vermeintliches „Schnäppchen“ anbieten, meist in Internet-Kleinanzeigen. Sie werben oft damit, eine große Auswahl verschiedener (Mode-) Rassen anbieten zu können. Häufig stammen solche Tiere aus illegalen „Hundefabriken“ im Ausland. Das Leid der Welpen ist immens. Sie werden in Masse „produziert“ und das unter fürchterlichen Bedingungen. Die Welpen sind häufig zu jung, geschwächt und nicht geimpft, meist auch unzureichend sozialisiert. Krankheiten und Verhaltensstörungen sind die Folge. Die jungen Hunde werden oft günstig angeboten, teilweise geben sich illegale Hundehändler aber auch als seriöse Züchter aus und verlangen hohe Preise.
Da der illegale Welpenhandel in der Regel über Online-Kleinanzeigenportale erfolgt, ist es nicht immer leicht, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Prüfen Sie daher die Angaben in den Verkaufsanzeigen kritisch und bestehen Sie auf einen Vor-Ort-Besuch bei der Züchterin oder dem Züchter sowie auf die Ausfertigung eines Kaufvertrags.
Alarmzeichen für unseriöse Angebote sind unter anderem:
- Die Welpen werden in den Anzeigen nur schlecht oder unzureichend beschrieben.
- Die Anbieter treten unter Verwendung eines Pseudonyms auf.
- Ein und derselbe Anbieter hat verschiedene Rassen im Angebot.
- Die Anbieter bieten eine Lieferung nach Hause an.
- In der Anzeige fehlen Fotos und Angaben zur Mutterhündin.
„Kaufen Sie kein Tier von Unbekannten, auch wenn der Preis noch so verlockend ist!“, rät Dr. Schumacher deswegen. „Überprüfen Sie, woher das Tier kommt. Seriöse Tierschutzvereine und Züchter geben die Tiere geimpft, gechipt und mit einem gültigen EU-Heimtierausweis ab.“ Bei Welpen schreibt die deutsche Tierschutz-Hundeverordnung vor, dass ein Hund frühestens nach acht Wochen von der Mutterhündin und den Geschwistern getrennt werden darf. Für Welpen aus dem EU-Ausland gilt sogar ein Mindestalter von 15 Wochen.
Wer sich – wissend oder unwissentlich – auf ein solches Geschäft einlässt, unterstützt ein System, welches erhebliches Leid der Tiere in Kauf nimmt und die Gesundheit von Tieren – aber auch von Menschen – durch den Import von kranken Tieren gefährdet. Wer illegalen Welpenhandel vermutet, kann sich an das städteregionale Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen wenden: zum Veterinäramt. Die Mitarbeiter gehen jedem Hinweis nach.
Zudem gibt es umfassende Informationen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Thema: zu weiteren Informationen.
Redaktion