23.05.2024
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Förderprogramme der StädteRegion für regenerative Gebäudetechnik starten am 1. Juni

Die StädteRegion Aachen informiert, dass die Förderprogramme für regenerative Gebäudetechnik am 1. Juni geöffnet werden.

Ab dem 1. Juni 2024 werden die beiden Förderprogramme der StädteRegion für regenerative Gebäudetechnik sowie Photovoltaik und Batteriespeicher geöffnet. Die Programme sind Teil der neuen Richtlinien, die der Städteregionstag zum Thema „Erneuerbare Energien“ einstimmig beschlossen hat. Fördermittel der StädteRegion gibt es wie bisher in den vier folgenden Bereichen: Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke), Photovoltaikanlagen und Speicher, Regenerative Gebäudetechnik sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Die digitalen Antragsformulare werden zum Stichtag freigeschaltet. Diese und alle wichtigen Infos findet man online: zu allen Informationen.

Grundsätzlich gilt, dass 2024 alle Anlagen förderfähig sind, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Ausgeschlossen ist eine Doppelförderung: Wer also von einer anderen Kommune in der StädteRegion Fördermittel für den gleichen Zweck bekommt, ist nicht antragsberechtigt.

Seit dem 1. April 2024 können bei der StädteRegion Aachen bereits erste Anträge für die Stecker-Photovoltaik sowie die Dach- und Fassadenbegrünung gestellt werden. Das Antragsverfahren läuft seit diesem Jahr digital. Ein Antrag per Post ist nur noch in seltenen Fällen nach Rücksprache möglich. Ausnahme ist das Begrünungsprogramm. Hier findet man auf der Internetseite den Antrag, der weiterhin schriftlich gestellt wird.

Insgesamt stellt die StädteRegion wie im Vorjahr insgesamt 675.000 Euro aus ihrem Haushalt dafür zur Verfügung.

 

INFOS ZU DEN EINZELNEN FÖRDERPROGRAMMEN:

Photovoltaikanlagen und Speicher:

Fördertopf 2024: 328.000 Euro (2023: 228.000 Euro)

Antrag möglich ab: 1. Juni 2024

Die Fördersumme für eine PV-Anlage ab 4 kWp beträgt pro kWp pauschal 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro. Die Fördersumme bei einem Batteriespeichersystem ab 4 kWh ist pauschal 1.000 Euro. Es wird eine Bescheinigung des Fachunternehmens benötigt.

 

Regenerative Gebäudetechnik:

Fördertopf 2024: 228.000 Euro (unverändert)

Antrag möglich ab: 1. Juni 2024

 

Es gibt Fördermittel für den Umstieg von fossilen Heizungsanlagen auf:

- Wärmepumpen - Luft-Wasser

- Sole-Wasser (Geothermie)

- Pelletheizung

- Photovoltaik-Kombination

- Solarthermische Anlagen

- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern

- Durchführung hydraulischer Abgleich /Heizlastberechnung

Auch hier wird eine Fachunternehmensbescheinigung benötigt.

 

Neu:

- Thermografie-Gutachten (zur Aufdeckung von Wärmeverlusten)

- Einbau zentraler Zu- und Abluftanlagen (Kosten der Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW)

- Bonus, wenn die gleichzeitige Umsetzung einer weiteren Maßnahme durch einen Förderbescheid des BAFA nachgewiesen wird

Auch hier wird eine Fachunternehmensbescheinigung benötigt.

 

Redaktion