Gefahren beim Kauf von Silvesterfeuerwerk
Feuerwerke sind für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil des Jahreswechsels. Doch der Zoll warnt: Schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern lauern erhebliche Gefahren.
Gerade in den Tagen vor Silvester werden häufig Feuerwerksartikel unbekannter Herkunft oder mangelhafter Verarbeitung angeboten. Diese Produkte bergen ein hohes Risiko für Gesundheit und Leben. "Nicht konformitätsbewertetes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann zu schweren Verletzungen wie Verbrennungen, dem Verlust von Gliedmaßen oder sogar Augenlicht führen", erklärte eine Sprecherin des Hauptzollamts Aachen.
Neben den gesundheitlichen Risiken drohen auch rechtliche Konsequenzen. Die Einfuhr von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung oder mit gefälschter Kennzeichnung ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Der Zoll leitet in solchen Fällen stets ein Strafverfahren ein, die betroffenen Produkte werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Darüber hinaus benötigt man für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie etwa Blitz-Knallsätze, eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese Erlaubnis ohne Ausnahme erforderlich.
Der Zoll rät dringend dazu, nur Feuerwerkskörper zu kaufen, die eine CE-Kennzeichnung tragen und konformitätsbewertet sind. „Selbst bei vorsichtiger Verwendung können unsichere Feuerwerkskörper schwerwiegende Folgen haben“, so die Sprecherin weiter.
Verbraucher, die sich unsicher sind, können sich an autorisierte Fachgeschäfte wenden, um sicherzugehen, dass sie sichere und gesetzeskonforme Produkte erwerben. Der Zoll appelliert zudem an die Vernunft der Bevölkerung, um den Jahreswechsel ohne Unfälle und strafrechtliche Probleme zu feiern.
Redaktion