29.10.2024
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Grundsteuerreform des Landes beschäftigt Eschweiler

Eine schwere Entscheidung wartet auf die Eschweiler Politik. Bereits bei den Beratungen des städtischen Haushalts im Sommer – mit der wohl eher unbeliebten Entscheidung der Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer – war klar. Es folgt noch eine Reform der Grundsteuer auf Landesebene.

Hintergrund: Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform, die am 1.1.2025 in Kraft tritt, belastet in NRW, wo das sogenannte Bundesmodell angewendet wird, Wohngrundstücke stärker als Geschäftsgrundstücke. Im Juli 2024 verabschiedete der Landtag deshalb ein Gesetz, welches es Kommunen ermöglicht, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B anzuwenden. Die Abgrenzung erfolgt zwischen sogenannten „Wohngrundstücken“ und „Nichtwohngrundstücken“.

Die Berechnung der Grundsteuer setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Der von Kommunen eigenständig festzulegende Hebesatz ist nur ein Faktor. Ein weiterer sind die Grundstücksbewertungen. Diese Daten werden von den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt und wurden kürzlich aktualisiert.

Kritik
Die Differenzierung wird vor allem von den kommunalen Spitzenverbänden kritisch gesehen. Sie sehen darin die Verlagerung einer staatlichen Verantwortung auf die Gemeinden sowie die Politisierung der Verteilungsfrage. Zudem kommt ein Gutachten von zwei renommierten Finanzgutachtern im Auftrag des Städtetags NRW zu dem Schluss, dass die Hebesatz-Differenzierung anfällig für Klagen sei. Ein anderes Gutachten im Auftrag des Finanzministeriums räumt Bedenken umfassend aus. Aufgrund der unterschiedlichen Gutachten herrscht bei den Städten Verunsicherung, ob die Grundsteuerreform rechtssicher angewendet werden kann.

Mit einer umfangreichen Ratsvorlage am heutigen Mittwoch erläutert die Stadt Eschweiler den aktuellen Stand. Dieser wird dem Rat zunächst zur Kenntnis gegeben. Weitere politische Beratungen sollen im November erfolgen, ehe eine Entscheidung der Eschweiler Politik über differenzierte Hebesätze im Dezember ansteht.

Manuel Hauck