29.07.2024
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Neuer Zugang zu digitalen Angeboten der Arbeitsagentur

Die Bundesagentur für Arbeit informiert über einen neuen Zugangsweg für digitale Services.

Seit dem 22. Juli 2024 erhalten Bürger einen weiteren, sicheren Zugangsweg zu den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zusätzlich zu den bereits bestehenden digitalen Zugangswegen können sie ab sofort mit der BundID die eServices der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen einfach und sicher in Anspruch nehmen.

Kunden der BA können sich mit der BundID identifizieren und authentifizieren und auf die Online-Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen zugreifen, zum Beispiel, um Leistungen zu beantragen – mit einem höchstmöglichen Schutz der persönlichen Daten, wie die Arbeitsagentur versichert.

Eine weitere wichtige Änderung: Das Konto der BA wird umgestellt. Zukünftig können Bürger die digitalen Angebote der BA über ein persönliches Konto mit spezifischen Profilen nutzen – zum Beispiel, wenn sie Bescheide eines Jobcenters abrufen oder Kindergeld beantragen möchten.

Bürger, die bereits ein Konto bei der BA haben, erhalten nach einer erneuten Anmeldung ab dem 22. Juli 2024 automatisch ein entsprechendes Konto mit Profil. Die zusätzliche Anmeldung mit BundID und die Kontoumstellung sind zwei wichtige Neuerungen, um Bürgern auch zukünftig einen sicheren und einfachen Zugang zu digitalen Leistungen der BA zu ermöglichen.

Hintergrund BundID:
Die BundID ermöglicht einen sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität hat oberste Priorität.

Immer mehr Verwaltungen beziehungsweise Behörden bieten die BundID als Zugangsmöglichkeit an. Mit der BundID können sich die Bürger bei jeder Verwaltung, die die BundID nutzt, anmelden. Das sind zum Beispiel kommunale Portale sowie andere Bundesbehörden (wie das Kraftfahrtbundesamt) und viele mehr.

Die BundID ist ein wichtiger Bestandteil der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung und soll zum zentralen Instrument zur Identifizierung aller Online-Anträge weiter ausgebaut werden.

Redaktion

 

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