17.12.2024
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Rat entscheidet über Reform: Grundsteuer B bleibt, wie sie ist!

Mit ziemlicher Sicherheit ist spätestens jetzt der Wahlkampf, nicht für den Deutschen Bundestag, sondern für den Eschweiler Stadtrat und Bürgermeister im Herbst 2025 eröffnet. Mit einer kontroversen Entscheidung beendeten die Ratsmitglieder das politische Jahr 2024.

Bei der letzten Ratssitzung des Jahres rückte die Grundsteuerreform und die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B anzuwenden, in den Mittelpunkt. Von wem es letztlich ein „Geschenk“ ist, ob von der Landesregierung oder den politischen Entscheidungsträgern auf kommunaler Ebene, darüber sollte sich jeder selbst eine eigene Meinung bilden. Fest steht: Im Ratssaal wurde um die Finanzen rege diskutiert, ähnlich ernst ist es sonst eher bei den Haushaltsberatungen.

Eine Woche zuvor war die Eschweiler Mehrheitskoalition (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit gegangen, keine differenzierte Grundsteuer B anzuwenden. Rückenwind kam dabei von der IHK, die bei der Anwendung unwägbare Rechtsrisiken prognostizierte.

Eigentlich hätte die Grundsteuer B nach der umstrittenen Erhöhung im Sommer erneut ansteigen müssen. Doch in der Zwischenzeit wurde der Jahresabschluss 2023 ermittelt. Er fiel besser aus als erwartet. SPD und Grüne nahmen dies zum Anlass, die Hebesätze ab 2025 bei 895 Prozentpunkten zu belassen, dafür aber städtische Mindereinnahmen in Höhe von 3,7 Millionen Euro in Kauf zu nehmen, indem man auf die Ausgleichsrücklage zurückgreift.

Auch die Verwaltung hatte für die Entscheidung der Grundsteuerreform einen Vorschlag gemacht. Dieser sah vor, den Hebesatz – nach Empfehlungen des Landes NRW – auf 1.112 Punkte zu erhöhen, um einen Haushalt mit Aufkommensneutralität zu erreichen.

Opposition mit Vorschlägen
Die CDU-Fraktion war nach einem Gutachten der Überzeugung, dass die Differenzierung rechtssicher umgesetzt werden kann. Der Vorschlag der Christdemokraten lautete, die Grundsteuer B bei Wohngrundstücken wieder von 895 auf 850 zu senken und bei Nicht-Wohngrundstücken auf 1.400 Prozentpunkte anzuheben. Die städtischen Mindereinnahmen bei diesem Ansatz lagen bei rund 2 Millionen Euro.

Demgegenüber plädierte die Fraktion der „BASIS“ für eine einheitliche Grundsteuer B, die nach der starken Erhöhung im Sommer wieder auf 650 Punkte gesenkt werden sollte. Hier wurde ein Minus an Einnahmen in Höhe von 7,85 Millionen erwartet.

Die Berndt-Brüder hatten als Fraktion „Freie Wähler“ den Vorschlag geäußert, einheitliche Hebesätze von 720 Punkten (Mindereinnahmen 6,6 Millionen Euro) anzuwenden, diesen aber nicht als Antrag für die Ratssitzung eingereicht.

Derweil verzichtete die FDP auf einen eigenen Antrag, der sich laut Fraktionsvorsitzendem Stefan Schulze nur marginal von dem der CDU unterschieden hätte.

Albert Borchardt als Einzelvertreter von „DIE LINKE“ sprach sich für die Differenzierung aber ohne eigenen Vorschlag aus, während die AfD sich inhaltlich nicht an der Diskussion beteiligte.

Diskussion
Preisverhandlungen um die „schönsten“ Hebesätze wie bei einem Basar? Davon konnte in der Ratssitzung nicht die Rede sein. Doch spürbar war, dass es stellenweise nur darum ging, Kritik an der jeweils anderen Fraktion zu üben und Verantwortlichkeiten für die schwierige Lage auf den Ebenen festzumachen, in denen das politische Gegenüber regiert. SPD und Grüne stimmten für ihren Antrag zur Grundsteuerreform und Differenzierung und konnten als Ratsmehrheit ihren Vorschlag durchbringen. Albert Borchardt von „DIE LINKE“ enthielt sich, während die weiteren Fraktionen – CDU, BASIS, FDP und AfD – gegen den rot-grünen Antrag der einheitlichen Hebesätze votierten. 

Manuel Hauck