29.07.2020
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Pressemitteilung

BASIS: „Die schmutzigen Tricks der selbst ernannten UWG-Saubermänner“

Eschweiler. In einer Mitteilung stellt die „Sensibilisierungsgruppe BASIS – Bürger für Eschweiler“ Behauptungen der UWG richtig, die am letzten Sonntag öffentlich wurden:

Mit allen Mitteln versucht die UWG, die Wählergruppe BASIS mundtot zu machen, ihre Mitglieder unter Druck zu setzen und zu verhindern, dass die BASIS mit ihrem Bürgermeister-Kandidaten Christoph Häfner zur Kommunalwahl im September zugelassen wird. Ein von der UWG beauftragter Rechtsanwalt hatte den 1. Vorsitzenden Christoph Häfner und in einem weiteren Brief seinen Stellvertreter Michael Cremer mit Datum vom 20. Mai aufgefordert, die Verwendung des Zusatzes „Bürger für Eschweiler“ zu unterlassen. Weil auch die UWG diesen Zusatz trage, habe die BASIS gegen Namensrecht verstoßen. Es bestehe Verwechslungsgefahr. Die UWG drohte mit einer „Vertragsstrafe“ in Höhe von 6.000 Euro; zudem sollte die BASIS die Anwaltskosten (gut 570 Euro) zahlen.

In einem kurzen Antwortschreiben stellte Christoph Häfner daraufhin klar, dass die BASIS keine Verwechslungsgefahr sehe und der Vorwurf nichtig sei. „Verwechselt hat indes die UWG etwas“, sagt Christoph Häfner. „Das Schreiben an unseren 2. Vorsitzenden hat diesen nie erreicht, stattdessen aber einen Namensvetter, der mit der BASIS nun gar nichts zu tun hat.“

Gericht erteilt UWG eine Abfuhr
Ohne Wissen der Wählergruppe BASIS zogen die UWG-Senioren Manfred Waltermann, Erich Spies und Peter Schubert nach ihrem erfolglosen Einschüchterungsversuch Ende Juni vors Landgericht. Sie beantragten eine einstweilige Verfügung gegen die BASIS um Christoph Häfner und (den wiederum falschen) Michael Cremer: Die Sensibilisierungsgruppe BASIS – Bürger für Eschweiler habe es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, sowohl unter diesem Namen aufzutreten als auch an der Kommunalwahl teilzunehmen. Bei Zuwiderhandlung wurde jetzt sogar Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht, ersatzweise Ordnungshaft! Außerdem habe die BASIS die Verfahrenskosten zu tragen.

Um es kurz zu machen: Die zuständige Richterin der 11. Zivilkammer am Aachener Landgericht hat den UWG-Antrag in ihrer knapp vierseitigen Begründung regelrecht zerpflückt. Der Beschluss vom 30. Juni ist kurz und für die UWG keineswegs schmerzlos: „Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 26.06.2020 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.“

Noch ein Versuch
Dem Gericht hatte die UWG suggeriert, sie befände sich im Wahlkampf. Dass sie nicht zur Wahl antritt – ein offenes Geheimnis –, ließ sie erst jetzt offiziell verlauten. Die perfiden Attacken der UWG nehmen indes kein Ende. Jetzt versucht das politische Dreigestirn, die Mitglieder des Wahlausschusses zu beeinflussen und hat den Antrag gestellt, die Wählergruppe BASIS und den Bürgermeister-Kandidaten Christoph Häfner nicht zur Wahl zuzulassen, obwohl sämtliche rechtlichen Bedingungen dafür erfüllt sind. „Das sind die schmutzigen Tricks der selbst ernannten UWG-Saubermänner“, kommentiert dies Michael Cremer. „Diese frustrierten alten Männer, deren Gefolgschaft bestenfalls noch auf dem Papier existiert, werden selbstverständlich auch damit nicht durchkommen!“