28.12.2020
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Corona-Virus - Aktueller Stand 28.12.2020

Hier die Tagesübersicht vom 28.12.2020 über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Erkrankte, Genesene und Todesfälle:
Nach derzeitigem Stand gibt es seit Beginn der Zählung im Februar 14.012 bestätigte Corona-Patienten, von denen mittlerweile 11.950 wieder aus der Quarantäne entlassen wurden. Aktuell sind nach offiziellen Meldungen 1.799 Menschen in der StädteRegion am Corona-Virus erkrankt und bisher 263 Menschen verstorben. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 70, 84 und 90 Jahren sowie vier Männer im Alter von 65, 84, 88 und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 166.

Zahlen der einzelnen Städte (Aktive Fälle/Gesamtzahl):
- Aachen: 733/5.982 (153)
- Alsdorf: 134/1.255 (161)
- Baesweiler: 68/904 (133)
- Eschweiler: 181/1.330 (181)
- Herzogenrath: 124/1.165 (153)
- Monschau: 25/202 (94)
- Roetgen: 82/213 (335)
- Simmerath: 82/339 (214)
- Stolberg: 220/1.573 (220)
- Würselen: 145/1.042 (155)

Coronaeinreiseverordnung:
Alle Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem anderen Risikogebiet als dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid19-risikogebiete. Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, ist der Test innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. Bis zur Vornahme des Testes ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes soweit wie möglich zu unterlassen.

Ausgenommen sind Personen, die nur zur Durchreise in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem schnellsten Weg zu verlassen, um die Durchreise abzuschließen. Ausgenommen sind zudem Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Belgien, Luxemburg und den Niederlanden weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen. Ausgenommen sind zudem Grenzpendler.

Bei Aufenthalten von weniger als 48 Stunden sind auch Personen ausgenommen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts. Alle Details und Ausnahmen sind in der Coronaeinreiseverordnung nachzulesen.

Coronaschutz-Impfungen:
Die Kassenärztliche Vereinigungen haben auch in der StädteRegion mit dem Impfen begonnen. Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Darin wurden drei Prioritätsstufen definiert. Begonnen wird in den Alten- und Pflegeheimen mit den meisten über 80-Jährigen. Für jeden Kreis, jede kreisfreie Stadt und die StädteRegion Aachen benennen die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Land die zunächst zu beliefernden Pflegeeinrichtungen. Für den wirksamen Schutz ist eine zweimalige Impfung im Abstand von drei Wochen erforderlich. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos. Mit genügend Impfstoff für alle Bevölkerungsgruppen rechnet das Bundesgesundheitsministerium ab Juli 2021. Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist derzeit noch nicht möglich.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211 9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und kontinuierlich weiter ausgebaut wird.

Alten- und Pflegeheime:
Die NRW-Landesregierung untersagt Besuchern, die einen Corona-Schnelltest ablehnen, den Zugang zu Alten- und Pflegeheimen. Die Allgemeinverfügungen Pflege und Eingliederungshilfe wurden entsprechend angepasst. Mit diesem Entschluss reagierte das Gesundheitsministerium auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Ausnahmen gibt es nur, wenn medizinische Gründe der Durchführung dieser Testung entgegenstehen. Auch wenn nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, sind Besuche möglich.

Zudem ist bei jedem Besuch ein Kurzscreening (Erkältungssymptome, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen ersten Grades gemäß der Richtlinie des Robert Koch-Instituts) einschließlich Temperaturmessung durchzuführen. Ein Zutritt zu der Einrichtung ist nur möglich, wenn sich bei dem Kurzscreening keine Hinweise darauf ergeben, dass durch die Besucherin bzw. den Besucher das SARS-CoV-2-Virus oder ein anderer Krankheitserreger in die Einrichtung eingetragen werden kann. Sofern seitens der Besucherin oder des Besuchers die Mitwirkung am Kurzscreening verweigert wird, hat die Einrichtungsleitung den Zutritt zu versagen.

Nur während der Sterbephase sind Zutrittsverbote nach Maßgabe der Coronaschutzverordnung ausgeschlossen.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli:
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am  31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Die Termine werden nur online vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Getestet werden hier:

- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen

- Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen

- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt

- Beschäftigte an Schulen und Kitas

Bürgertelefon:
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Redaktion

Informationsseiten (inkl. Formulare):
Stadt Eschweiler: www.eschweiler.de/aktuelles/informationen-zum-coronavirus/
StädteRegion Aachen: www.staedteregion-aachen.de/coronavirus
Landesregierung NRW: www.land.nrw/corona