24.11.2020
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Das Gastgewerbe am Ende - trotz Novemberhilfe?

Gut gemeint, jedoch nicht gut gemacht – zu spät und nicht ausreichend– Löhne und Pachtzahlungen sind fällig, wovon sollen sie bezahlt werden – Rücklagen durch den ersten Lockdown aufgebraucht.

Die Ankündigung von Wirtschaftsminister Altmeier hat in der Branche zunächst Erleichterung und Hoffnung ausgelöst. Diese weicht jedoch inzwischen dem Frust der Realität. Eine Antragstellung wird erst frühestens ab 25.11. möglich. Mit einer Auszahlung der Beträge ist daher nicht vor Dezember zu rechnen. Zu spät für die meisten Fälligkeitstermine aus den abgeschlossenen Verbindlichkeiten.

Die Pachtkosten und die Löhne sind fällig, können jedoch vielfach nicht mehr bezahlt werden, da die Rücklagen, die die Betriebe hatten durch den ersten Lockdown bereits aufgebraucht sind.

Das Kurzarbeitergeld wird immer erst im Nachhinein mit bisher zum Teil wochen- bzw. monatelanger Verzögerung ausgezahlt, da die Agenturen für Arbeit durch die Flut an Anträgen überlastet sind. Die Folge: die Betriebe müssen das Geld vorstrecken. Durch den neuerlichen Lockdown ist ihnen dies nicht mehr möglich.

Das bedeutet, das tausende von Mitarbeitern Sorge um die Auszahlung ihres Novembergehaltes haben müssen.

„Wir erwarten von der Politik, zügig zu handeln und unsere Unternehmerinnen und Unternehmer in die Lage zu versetzen, auch noch im Dezember und darüber hinaus wirtschaftlich „am Leben zu sein“, so Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein. Der DEHOGA fordert daher die Politik auf, die gesetzlichen Grundlagen für folgende Lösungsansätze umgehend zu schaffen:

- Verpflichtung der Agenturen für Arbeit, die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes umgehend nach Antragstellung und noch im November auszuzahlen

- Kurzfristige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch bei Zahlungsunfähigkeit

- Niemandem darf der Gewerberaum/Wohnung gekündigt werden, der coronabedingt die Miete/Pacht nicht zahlen kann und Novemberhilfe bekommt

- Gerechte Verteilung des Mietrisikos auf Vermieter/Mieter

- Stundungsanspruch von Leasing-, Zins- und Tilgungsleistungen der Antragsberechtigten der Novemberhilfe

Wenn hier nicht dringend nachgebessert wird, ist eine Insolvenzwelle mit allen daraus erwachsenden Folgen nicht mehr vermeidbar, so Becker weiter.

Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es – der DEHOGA Nordrhein hat in seinem Verbandsgebiet am gestrigen Tag alle Agenturen für Arbeit auf die akute Situation aufmerksam gemacht und um zügige Auszahlung des Kurzarbeitergeldes gebeten. Das Anliegen wurde erfreulicherweise von der Regionaldirektion aufgenommen. „Wir hoffen nun auf eine schnelle unbürokratische Lösung!“, so Becker abschließend.

Redaktion