02.04.2020
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Digitaler Musikunterricht der städtischen Musikschule als freiwillige Alternative

Das Amt für Schulen, Sport und Kultur reagiert mit der städtischen Musikschule auf den Unterrichtsausfall während der Corona-Krise:

Wie alle anderen Schulen hat auch die Musikschule der Stadt Eschweiler den Präsenzunterricht bis zum 19. April 2020 eingestellt. Deshalb wird den Schülerinnen und Schülern eine alternative Form des Unterrichts angeboten.

In städteregional einheitlicher Abstimmung wurde sorgfältig die Möglichkeit des Online-Unterrichts überprüft und den Schülern ab sofort als Alternative auf freiwilliger Basis angeboten.

Die zu wählende Form des alternativen Unterrichts -  z.B.: via Telefon, Mail, Skype, Face-Time, Video-Tutorials, Online-Unterricht  - wird im Einzelfall entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zwischen der unterrichtenden Lehrkraft und dem Schüler abgestimmt. Die Bereitschaft der Lehrkraft und des Schülers  zu dieser Unterrichtsform basiert auf Freiwilligkeit bei dem Schüler und bei der Lehrkraft.

Bei Inanspruchnahme dieser alternativen Unterrichtsangebote bleibt die Zahlungsverpflichtung des Musikschulunterrichtes weiterhin in gewohnter Höhe bestehen (siehe Schul- und Schulgeldordnung). Alle vertraglichen Vereinbarungen des bereits geschlossenen Unterrichtsvertrages behalten ihre Gültigkeit. Ausnahmsweise kann der versäumte Unterricht auch im Rahmen der beschriebenen alternativen Unterrichtsformen in den Osterferien 2020 nachgeholt werden.

Wer nicht auf das alternative Unterrichtsangebot eingehen möchte, kann für die außerplanmäßigen Schließungszeiten, die aufgrund der Erlasslage zum Ausfall des gebuchten Unterrichts führen, die Gebühren für den Unterrichtsausfall im Rahmen der Schulgeldordnung (anteilig) erstattet erhalten.

Die Instrumental-Lehrkräfte der sädtischen Musikschule werden sich mit den Eltern so rasch wie möglich in Verbindung setzen und die Umsetzbarkeit möglicher Unterrichtsformen besprechen.