14.08.2020
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Forderung nach längeren Öffnungszeiten der Außengastronomie

Adressiert an die (Ober-)Bürgermeister im gesamten Regierungsbezirk Köln – die DEHOGA Nordrhein, Interessenvertreter von dem Gaststätten- und Hotelgewerbe, bittet um Aufhebung der Sperrzeiten der außengastronomischen Bereiche.

Gerade in Eschweiler mit seinem an lauen Sommerabend rege besuchten Marktplatz dürfte das auf Interesse stoßen. Auf Anfrage teilt das Rathaus mit, dass die Sperrzeiten in der letzten Zeit ab 24 Uhr gelten. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Gäste in das Gastronomieinnere einkehren.

Bisher ist die Situation allerdings weiter angespannt. So schreibt die DEHOGA Nordrhein in seinem Brief an die Verwaltungschefs der Städte:

„Wie Sie wissen, ist der DEHOGA Nordrhein e. V. der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. Eines unserer verbandspolitischen Themen ist es, die Rahmenbedingungen für unsere Gastronomen und Hoteliers zu verbessern.

Heute wenden wir uns mit einer Bitte an Sie, mit deren Erfüllung Sie unsere Gastronomen aktiv unterstützen und für bessere Umsätze sorgen können – gerade jetzt in der Corona-Zeit überlebenswichtig für unsere Unternehmen! Zurzeit erleben wir bestes Biergartenwetter und die Gäste strömen hinaus ins Freie. Sie möchten das schöne Wetter mit Familie, Freunden und Bekannten genießen und sich mit Getränken und leckeren Speisen in den Biergärten und auf den bewirtschafteten Außenterrassen verwöhnen lassen.

Wir bitten Sie im lnteresse unserer Mitglieder, die Sperrzeiten in der Außengastronomie soweit vertretbar und rechtlich möglich zu verkürzen. Wir bitten auch darum unseren Betrieben während der Corona-Zeit auch über die Wintermonate hinaus eine längere Öffnungszeit für ihre Außengastronomie zu ermöglichen.

Es wäre für die Branche hilfreich, wenn Sie in lhrer Kommune die Sperzeit entsprechend unserem Vorschlag verküzen. Sie ermöglichen es unseren von der Corona-Krise schwer getroffenen Gastronomen, Mehrumsätze zu generieren, die sonst nicht erzielt werden können. Coronabedingt sind die Gäste derzeit nicht bereit, in die Innenräume der Gastronomien zu wechseln. Die Sorge vor Ansteckung scheint in der Bevölkerung derzeit recht groß zu sein.

Unser Verband hat sich zeitgleich zu diesem Schreiben mit einer lnitiative an die Landesregierung gewandt, das Landesimmissionsschutzgesetz dahingehend zu modifizieren, Kommunen zu erlauben, Außengastronomie auch über 24 Uhr zu gestatten.

Unsere Unternehmer*innen fürchten bereits jetzt die Herbst- und Winterzeit, in der es nicht möglich ist, draußen die Gastronomien zu öffnen.

Sie werden also einen wichtigen Beitrag zum Überleben der Betriebe leisten, wenn Sie die Sperzeitverkürzung beschließen.“

Manuel Hauck