20.05.2020
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Kurz vor dem Gerichtsverfahren: „Die Behörden haben nicht kooperiert!“

Carl-Philipp Heldman ist angeklagt und nimmt in diesen Minuten ein Verfahren am Amtsgericht Eschweiler wahr. Der Hintergrund: Im November fand ebenfalls in der Kaiserstraße die Versammlung statt, die die Sympathie mit den Angeklagten zum Ausdruck brachte, die einst das Weisweiler Kraftwerk blockierten.

Während die Angeklagten vorstellig wurden und ein Teil der Versammlung dem Verfahren beiwohnen durfte, musste Carl-Philipp Heldman draußen bleiben. „Als Versammlungsleiter schaute ich, dass das Feuer unter Kontrolle blieb und die Taschen meiner Kollegen nicht geklaut wurden“, beschreibt Heldman das Vorgehen von November.

Dann musste er allerdings dringend auf Toilette. Der Zugang zum Amtsgericht und damit zu einer WC-Anlage wurde ihm verwehrt, wie Heldman berichtet, und so suchte er den Stadtpark auf, weil er keine andere Möglichkeit sah, zu urinieren.

Ein Fehler, denn gemäß des Ordnungsrechts stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. „Versammlungsrecht geht allerdings über Ordnungsrecht“, stellt Heldman fest und so sei seine Straftat im Rahmen der damals angemeldeten Versammlung kein Bußgeld wert.

Seine Argumentation hat er der Stadtverwaltung vorgelegt und zum heutigen Gerichtsverfahren eine neue Versammlung angemeldet. Solidarisch zeigt sich einer seiner Kollegen: „Das hier ist staatliche Regression anstatt Zusammenarbeit. Die öffentlichen Behörden sind eigentlich dazu verpflichtet, bei Versammlungen zu kooperieren. Weder konnte Carl-Philipp die Toilette des Amtsgerichtes nutzen, noch wurde ihm geholfen, dass die Versammlung ordnungsgemäß ablief.“

Die beiden werfen den Behörden vor, unverhältnismäßig Strafen zu verhängen und zu handeln.

Manuel Hauck