25.04.2020
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Neue Regeln für den Straßenverkehr

Halten, Parken, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstände beim Überholen – nicht nur das wird neu geregelt. Am Montag, 27.04.2020, tritt die StVO-Novelle der Bundesregierung in Kraft. Hier die Übersicht, was sich für die Verkehrsteilnehmer ändert:

Halten und Parken:
Für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden demnächst 55 Euro statt bisher 35 Euro fällig. Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt und mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro belegt. Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden künftig mit bis zu 100 Euro geahndet.

Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts ab 26 km/h. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h wurden verdoppelt. Eine unzulässige Überschreitung bis 10 km/h kostet ab Montag innerorts 30 Euro, von 11 bis 15 km/h werden 50 Euro und 16 bis 20 km/h werden mit 70 Euro geahndet.

Abstände beim Überholen:
Hingegen werden die Rechte der Radfahrer an vielen Stellen gestärkt. So stellt die Neufassung klar, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden. Es wird außerdem ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeug-Führenden festgeschrieben. Bisher war lediglich von einem „ausreichenden Seitenabstand“ die Rede.

Die StVO-Novelle im Detail:
Neben härteren Strafen für Rettungsgassen-Verstöße von bis zu 320 Euro gibt es auch Neuregelungen für LKW-Fahrer. Das Ziel der Novelle ist vor allem, Radverkehr und Carsharing zu fördern. Alle Informationen zu der angepassten Straßenverkehrsordnung und damit einhergehend der Gebührenordnung, des Bußgeldkatalogs und der Fahrerlaubnisverordnung unter: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/stvo-novelle-1688854.

Manuel Hauck