21.11.2020
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Wachsamkeit bei Haltern von Geflügeltieren gefragt

In Deutschland und den Niederlanden sind seit Ende Oktober zahlreiche Fälle der Geflügelpest, eines bei Tieren stark krankmachenden Typs der Vogelgrippe, zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste aufgetreten. Auch am Niederrhein hat es bei Wildvögeln positive Fälle gegeben. Vor diesem Hintergrund hat das auf Tierseuchen spezialisierte Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko weiterer Einträge nach Deutschland sowie die Ausbreitung der Geflügelpestviren in Wasservogelpopulationen und weiterer Einträge in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt. Das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen ruft deswegen gewerbliche und private Tierhalter auf, wachsam zu sein.

Eine Stallpflicht besteht derzeit in der Städteregion Aachen noch nicht. „Wer Geflügel hält, sollte aber am besten jetzt schon Vorkehrungen für den Fall treffen, dass eine Aufstallungsverpflichtung eintritt“, rät Tierärztin Dr. Swantje Schumacher vom Veterinäramt und erinnert außerdem an die gesetzliche Meldepflicht: „Wer Geflügel hält, muss seinen Tierbestand der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen und dem örtlichen Veterinäramt melden. Das gilt für private Haltungen ebenso wie für gewerbliche und unabhängig von der Zahl der Tiere!“ Hinweise zu den bestehenden Meldepflichten und einen Link zur Internetseite der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen gibt es unter www.staedteregion-aachen.de/gefluegelpest. Auf der Homepage finden sich ebenfalls Hinweise zur Anmeldung einer Tierhaltung sowie das entsprechende Formular. Weitere Informationen zur Geflügelpest und wie Tierhalter ihren Tierbestand schützen können, sind auf der Webseite des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de) unter dem Stichpunkt „Tierseuchengeschehen“ zu finden.

Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza genannt, ist eine für Hühner, Puten und viele andere Vögel hochansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche. Bei einem Ansteckungsverdacht in der eigenen Geflügelhaltung ist das Veterinäramt der StädteRegion Aachen sofort zu informieren. Zur Überprüfung eines Verdachtes auf Geflügelpest werden Proben entnommen und untersucht. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, trifft das Veterinäramt vor Ort die erforderlichen Maßnahmen, um die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Eine Ansteckung von Menschen mit den Viren ist laut Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI) möglich, aber in Deutschland noch nicht vorgekommen. Dennoch rät das RKI dazu, einen direkten Kontakt mit Fundvögeln vermeiden.

Redaktion