11.06.2021
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Bei neuen Baugrundstücken werden Nothberger nicht extra bevorzugt

Kontrovers war im Stadtrat die Debatte um die neuen Baugrundstücke in Nothberg. Während der städtische Haushalt für 2021 einer der Haupt-Tagesordnungspunkte bei der Sitzung am vergangenen Mittwoch war, sorgte eher ein anderes Thema für Diskussionsstoff zwischen den Ratsmitgliedern.

Die Ausgangssituation: Der alte Sportplatz in Nothberg wird umgewandelt. In Zukunft sollen hier Wohn-Baugrundstücke entstehen. Die Nachfrage ist jedoch schon jetzt wesentlich höher als das Angebot. Die Frage: Wer erhält nun den Zuschlag, ein Baugrundstück zu erwerben?

Die Stadt Eschweiler hat ein paar Kriterien aufgestellt, nach denen entschieden werden soll. So werden Bewerber, die noch nicht über Grundbesitz verfügen, Lebensgemeinschaften und ebenso Bürger:innen aus Eschweiler (oder die nach Eschweiler zurückziehen möchten), bevorzugt.

Dieter Kamp, Leiter des Amts für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Tourismus, betonte bei der Ratssitzung, dass diese Auswahlkriterien Rechtssicherheit bieten. Anders sähe es zum Beispiel bei der Forderung aus, Menschen bei der Vergabe zu bevorzugen, die aus Nothberg kommen, was aus Sicht der Verwaltung gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung verstoße.

Letztes Kriterium war nur einer der Vorschläge seitens der CDU. Darüber hinaus sollten ebenfalls jene Bürger:innen bevorzugt werden, die einen Arbeitsplatz in Eschweiler und der näheren Umgebung haben. Auch die Eschweiler BASIS forderte, dass eine engere ortsbezogene und soziale Auswahl erfolgen müsse.

Vor allem die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnte in der Sitzung ab, dass Interessierte ausgeschlossen werden, die nicht aus Nothberg kommen. Und gerade die Auswahl nach dem Arbeitsplatz mache ihrer Meinung nach wenig Sinn, da es nicht unüblich ist, dass sich der Ort der Arbeitsstelle ändert. Auch die SPD wendete sich gegen eine solch enge Regelung, die Nothberger sogar formell bevorzugen würde.

Die Entscheidung über die Vergabekriterien der Baugrundstücke wurde entgegen der Bitte der BASIS nicht vertagt, sondern noch am Mittwoch getroffen. Durch SPD und Grüne stimmte die Ratsmehrheit dem Vorschlag der Verwaltung zu und ergänzte ihn um das Baugebot und die sogenannte Residenzpflicht. So verpflichten sich die Interessierten der Baugrundstücke bei Abschließung des Kaufvertrags, in einer bestimmten Frist dort zu bauen und eine bestimmte Zeit dort zu wohnen. Dies soll vor allem verhindern, dass reine Anlageinteressenten den Zuschlag erhalten.

Manuel Hauck