11.01.2022
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Neue Leitlinien für Pferde in Karnevalsumzügen gelten ab sofort

Pferde im Karneval sind mitunter ein strittiges Thema. Das NRW-Umweltministerium hat neue Leitlinien erlassen, die gelten, wenn Pferde Teil von Karnevalsumzügen sind. Diese wurden gemeinsam mit den Karnevalsverbänden erarbeitet.

So dürfen Pferde grundsätzlich weiterhin eingesetzt werden, allerdings unter strengeren Bedingungen als bisher. Das nordrhein-westfälsche Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat dazu Leitlinien veröffentlicht, die bereits 2020 erprobt wurden und nun verbindlich sind.

So muss an mehreren Orten während des Umzugs die Möglichkeit bestehen, Pferde aus dem laufenden Zug herauszuführen. Überall muss garantiert sein, dass ein Tierarzt innerhalb von zehn Minuten das Pferd betreuen kann. Darüber hinaus sollen die Pferde möglichst am Anfang oder am Ende des Zugs positioniert werden mit möglichst weitem Abstand zu Musikkapellen oder lauter Musik. Pro Pferd muss eine Begleitperson mitgehen. Alkohol und Drogen sind für alle Personen verboten, die mit dem Pferd umgehen. Die Tiere müssen regelmäßig auf ihren Einsatz vorbereitet werden und auch an die spezifischen Eigenarten des Umzugs gewöhnt sein.

Manuel Hauck