12.02.2022
1 Foto

Ratsmehrheit lehnt Audioaufnahmen, um Sitzungsprotokolle zu ändern, ab

Eine Entscheidung ist gefallen. Rats- und Ausschusssitzungen werden auch in Zukunft nicht mit Tonaufnahmen aufgezeichnet. Die BASIS hatte dies beantragt mit dem Ziel, die Erstellung der Sitzungsprotokolle zu erleichtern und eine höhere Transparenz zu erreichen.

In seiner vergangenen Sitzung diskutierte der Stadtrat diesen Antrag. Dieser sah vor, dass die Audioaufzeichnungen hinzugezogen werden können, wenn Ratsmitglieder die Änderung eines Sitzungsprotokolls wünschen. Die Aufnahmen stünden nur den Schriftführern, der Bürgermeisterin und dem Ratsmitglied, das eine Änderung beantragt, zur Verfügung. Werden keine Änderungen angestrebt, sollen die Audioaufzeichnungen unmittelbar gelöscht werden. Zu dem BASIS-Antrag hatte die Stadtverwaltung eine Vorlage inklusive einer Handlungsempfehlung bereitgestellt. Diese enthielt auch eine Einordnung der kommunalverfassungsrechtlichen Situation seitens des Städte- und Gemeindebundes NRW und eine Einordnung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Eschweiler.

Der aktuelle Stand
Protokolle von Ratssitzungen, auch Niederschriften genannt, die für alle Bürger:innen einsehbar sind, werden in Eschweiler als sogenannte „Beschlussprotokolle“ angefertigt. Die Ratssitzung wird also nicht in ihrer Gänze mit allen Wortbeiträgen, die die Ratsmitglieder artikulieren, niedergeschrieben. Es werden unter anderem das Abstimmungsverhalten, Nachfragen und Änderungsvorschläge bei Abstimmungen protokolliert.

Rechtliche Einordnung
Der Städte- und Gemeindebund erklärt, dass Audioaufzeichnungen grundsätzlich in Stadträten möglich sind. Problematisch ist es allerdings, wenn diese dazu dienen, Protokolle im Nachhinein zu ändern, da die Niederschriften Urkundencharakter haben. Wenn also ein Ratsmitglied eine Änderung der Niederschrift beantragt, kann der Stadtrat nur durch einen neuen Beschluss feststellen, dass das Protokoll die betroffene Sitzung nicht richtig wiedergibt. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Eschweiler erläutert ergänzend, dass Ratssitzungen in den Bereich der europäischen Datenschutzgrundverordnung fallen. Audioaufzeichnungen sind nur zulässig, wenn die anwesenden Personen, die durch ihre Beiträge zu hören sind, freiwillig in die Datenverarbeitung einwilligen. Selbst wenn diese Einwilligung von allen Personen vorliegt, so kann jeder zu jedem Zeitpunkt seine Zustimmung zur Audioaufzeichnung zurückziehen, also noch während einer laufenden Ratssitzung.

Diskussion
Die Empfehlung der Stadtverwaltung ordnete die Audioaufzeichnungen im Eschweiler Rat und die damit entstehenden Kosten für die Neuanschaffung der Technik zusammenfassend als entbehrlich ein. Die Verwaltung begründete dies hauptsächlich damit, dass vor allem protokolliert wird, welche Fraktion wie abstimmt und nicht jede einzelne Wortmeldung niedergeschrieben wird. Die BASIS setzte sich in der Diskussion emotional für ihren Antrag ein und erhielt dabei Unterstützung von der CDU. Dass BASIS, CDU und AfD für den Antrag und die Durchführung von Audioaufzeichnungen stimmten, reichte am Ende nicht für eine Mehrheit, denn der Antrag wurde bei Enthaltung von FDP und den Linken von SPD und den Grünen abgelehnt.

Manuel Hauck