27.03.2024
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Hinweis: Achten Sie auf die Parkplatzbedingungen von Geschäften!

Kostenlose Parkmöglichkeiten können zu Unmut führen. Denn nicht immer denkt man daran, eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. Und nach dem Einkauf, beispielsweise im Supermarkt, droht eine „böse“ Überraschung und man muss eine Strafe zahlen.

An verschiedenen Stellen in Eschweiler herrscht Parkscheiben-Pflicht und diese nicht nur, wenn die Automaten in der Innenstadt defekt sind. So ersetzt die Parkscheibenpflicht seit ein paar Monaten beispielsweise das Schrankensystem am Marktforum am Langwahn. Große Schilder weisen bei der Einfahrt daraufhin und, dass bei Missachtung eine Strafe droht. Auf Parkplätzen weiterer Supermarkt-Ketten oder von Geschäften (unter anderem die Penny-Filialen in der Innenstadt und Center Shop) wird ebenfalls so verfahren.

Da es sich um private Parkplätze handelt, können die Eigentümer beziehungsweise Betreiber entscheiden, unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten dort geparkt werden darf. Daher der Rat: Achten Sie auf die Beschilderung auf den Parkplätzen und benutzen Sie, wenn erforderlich, eine Parkscheibe.

Redaktion