24.04.2024
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Pressemitteilung

Stellungnahme von Claudia Moll (SPD) zu Verbraucherschutz für Menschen mit Pflegebedarf

Claudia Moll (SPD), Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, bezieht Stellung zu Verbraucherschutz für Menschen mit Pflegebedarf.

Gutachten mahnt mehr Verbraucherschutz für Menschen mit Pflegebedarf an.

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll hat bei der Wirtschaftskanzlei FPS ein Gutachten über Rechtspraxis und Rechtsprechung bei Miet- und Bewohnerverträgen in Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege beauftragt. Es geht um mehr Transparenz und Schutz der Menschen mit Pflegebedarf in den unterschiedlichen Wohnformen.

Die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll: „Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen müssen Klarheit über ihre Rechte gegenüber Pflegeeinrichtungen und Betreibern bekommen. Selbstbestimmung heißt auch, sich gegen Mängel, zu hohe Entgelte oder eine drohende Kündigung wehren zu können. Gerade bei den Verträgen über diese oft lebensnotwendigen Leistungen müssen wir dringend für mehr und besseren Verbraucherschutz sorgen.“

Das Gutachten zeigt die komplexe Landschaft der zivilrechtlichen Verträge zwischen Einrichtungen mit ambulanter beziehungsweise stationärer Pflege und deren Bewohnerinnen oder Mietern auf, ausgehend vom Grundstückseigentümer über den Betreiber bis hin zu den Bewohnerinnen und Wohnungsmietern. Die Unterschiede zwischen den in der Praxis verwendeten Verträgen sind riesig, ebenso wie die Betriebskonzepte der ambulanten oder stationären Einrichtungen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zulässige und unzulässige Vertragsklauseln in Pflegeverträgen werden untersucht und bestehende Rechtsprechung im Kontext des Verbraucherschutzes dargestellt. Das Gutachten benennt dabei klar die praktische Abhängigkeit und die Informationsasymmetrie.

Für die anstehende Reform des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gibt das Gutachten ebenso wichtige Handlungsempfehlungen, wie zu den besonderen Herausforderungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in ihrem Alltag, ihrem Schutzbedürfnis und den Gründen, warum es ihnen oft schwerfällt, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen. Gerade in Krisenfällen des Betreibers muss zudem künftig den oftmals negativen Auswirkungen auf die Menschen mit Pflegebedarf entgegengewirkt werden. Die Pflegebevollmächtigte freut sich auf die Debatte.

Weitere Informationen zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten und das Gutachten finden Sie unter www.pflegebevollmaechtigte.de.

 

Claudia Moll

Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung

SPD-Bundestagsabgeordnete