27.03.2024
1 Foto

Ten Brinke scheitert mit Klagen gegen Stadt Eschweiler zum Marktquartier

Das Gerichtsurteil zum Eschweiler Marktquartier ist verkündet. Am Aachener Verwaltungsgericht wurden die zwei Klagen der planenden Firma Ten Brinke heute abgewiesen.

Die Klagen bezogen sich auf die Rücknahme eines Bauvorbescheids, zu dem die Stadt Eschweiler durch die StädteRegion Aachen und das Land NRW im Jahr 2021 angewiesen worden war. Die Aufsichtsbehörden hatten die Auffassung vertreten, dass der im Mai 2019 erteilte Bauvorbescheid rechtswidrig gewesen sei. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen teilt diese Auffassung. Der Vorsitzende Richter Dr. Matthias Keller führte im heutigen Urteil aus, dass die Rücknahme somit rechtmäßig gewesen sei. Auch die zweite Klage, die die sich auf die Erteilung einer Baugenehmigung auf Grundlage des Vorbescheids bezog, wurde abgewiesen.

Die heute verlauteten Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sodass die klagende Firma Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragen kann. Insgesamt hatte Ten Brinke Schadensersatz in Höhe zwischen 2 und 3 Millionen Euro gefordert.

Unabhängig vom heutigen Urteil steht eine Entscheidung zu einer Klage über einen Gebührenbescheid in Höhe von rund 134.000 Euro noch aus. Diese wurde zur weiteren Aufklärung vertagt.

Manuel Hauck