29.12.2020
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Kosten für Makler sollen gleich aufgeteilt werden

Am 23. Dezember ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Aufteilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie regelt. Demnach teilen sich beide Parteien die Maklerkosten bei dem Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen paritätisch. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass der Käufer weniger als 50 Prozent der Provision zu zahlen hat, allerdings darf er auf keinen Fall mehr zahlen als der Verkäufer. Dies soll für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Weitere Neuerungen in der Welt der Immobilien erfolgen zum Jahreswechsel.

So ist damit zu rechnen, dass mit dem stufenweisen Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns bis Juli 2022 auf 10,45 Euro auch die Handwerkerkosten für Instandhaltungs- und Neubaumaßnahmen und somit die Betriebskosten wachsen.

Zudem wird ab dem 1. Januar 2021 in fünf jährlichen Stufen eine CO2-Bepreisung eingeführt, was Auswirkungen auf die Wohnkosten, beispielsweise auf die Heizungskosten hat.  Aber ebenso die verkehrliche CO2-Bepreisung hat Folgen für Dienstleister- und Handwerkerkosten.

Eine weitere Änderung ist, dass die Umsatzsteuer nach ihrer Senkung auf 16 Prozent zum 1. Januar 2021 wieder auf 19 Prozent ansteigen wird. Dies wird eher Auswirkungen auf gewerblich ausgerichtete Mietverträge, die häufig mit der Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, haben. Bei der Wohnraummiete haben sich derartige Anpassungen allenfalls auf die Nebenkosten niedergeschlagen.

Manuel Hauck