19.09.2020
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Statement sieht einen Fahrplan für die Karnevalssession 2020/2021 vor

Gestern haben Nathanael Liminksi, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär von NRW, und Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval, ein gemeinsames Statement abgegeben, welches einen Fahrplan für die närrische Session vorsieht.

Hierbei stehe der Gesundheitsschutz an erster Stelle, nichtsdestotrotz soll der Kern des Karnevals, das Brauchtum und die Tradition gepflegt werden können, so Nathanel Liminski. Er teilt mit, dass Förderprogramme des Landes verlängert und angepasst werden, um die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft zu erhalten.

Christoph Kuckelkorn unterdessen verkündet, dass der rheinische Karneval eine Verantwortung hat, wenn es um das Infektionsgeschehen geht. Seit Anfang Juli sei man im engen Austausch mit der Staatskanzlei und dem Gesundheitsministerium gewesen.

Nun gibt es also eine bestimmte Gewissheit, wie der Karneval in der Session 2020/2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auszusehen hat.

Die Regelungen im Überblick:

Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen ohne Beachtung des Abstandgebotes können nicht stattfinden. Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen untersagt in ihrer aktuellen Fassung Veranstaltungen, die nicht die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes erfüllen und lässt gesellige Veranstaltungen nur aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeiten oder Beerdigungen) mit einer festen Personenobergrenze zu. Eine Veränderung dieser Regelungen wird es voraussichtlich bis Ende Februar nicht geben können.



Dafür treten an die Stelle der bekannten Formate – insbesondere kleinere – karnevalistische Kulturveranstaltungen, wie etwa Konzerte, die den auch allgemein geltenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen. Dazu zählen auch Besuchstermine der Tollitäten bei Veranstaltungen oder Einrichtungen.



Karnevalsumzüge, die in ihrer üblichen Ausgestaltung unter das geltende Verbot von Straßenfesten feiern, werden nicht möglich sein. Andere Veranstaltungen in der Session unter freiem Himmel müssen Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung konzipiert sein und werden sich dadurch in ihren Grundzügen von den Veranstaltungen der letzten Sessionen unterscheiden.



Die Landesregierung empfiehlt, dass die kommunalen Ordnungsbehörden am 11.11.2020 ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum aussprechen. Die Kommunalen Spitzenverbände unterstützen diese Empfehlung.



Die Landesregierung wird bestehende Förderprogramme des Landes verlängern und gegebenenfalls anpassen, um die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft erhalten zu können. So soll Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, effektiv geholfen werden.

Manuel Hauck